Abweichungen Bemusterungsprotokoll

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Onestone

Hallo,

wir haben leider nach Bauabnahme noch ein Problem mit unserem Haushersteller. Im Wohnzimmer wurde kein Türblatt eingebaut, da wir selbst eine Glastüre kaufen wollten. Als die Zarge nun vom Monteur vermessen wurde stellte sich heraus, dass es sich nicht wie im Bemusterungsprotokoll beschrieben um eine Standardzarge, sondern um eine Sondermaßzarge handelt. Die verbaute Zarge ist ca. 2cm höher als der Standard. Unseren Bauleiter darauf angesprochen meinte er, dies sei eine normale Toleranz. Auf mehrmalige Nachfrage, weil ich es nicht glauben konnte, dass es bei industriell gefertigten Zargen solche Abweichungen gibt und diese dann nur bei der einen Zarge auftreten und alle anderen den Maßen entsprechen, gab er an, dass extra eine Sondermaßzarge bestellt wurde. Den Grund könne er mir allerdings nicht mehr nennen. Der Türauschnitt sei wahrscheinlich etwas zu groß gewesen und warum nicht aufgedoppelt wurde weiß er jetzt auch nicht mehr.
Leider kostet die Sondergröße bei der Glastüre ca. 600€ mehr als der Standard und ich sehe nicht wirklich ein warum ich dies zahlen sollte, obwohl etwas anderes im Bemusterungsprotokoll steht. Mein Angebot der Hersteller solle einmalig den Mehrpreis bezahlen, ich hätte dann immer noch das Risiko sollte in Zukunft ein Austausch erforderlich sein wurde abgelehnt mit der Begründung sie hätten ihre Pflichten voll erfüllt. Die Atmosphäre ist leider auf Grund von sehr vielen Problemen in der Bauphase auch sehr vergiftet.

Weiß jemand wie hier die rechtliche Lage ist? Wäre für eine Hilfe sehr dankbar!

Viele Grüße
Lukas
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Habt ihr noch nen Einbahalt? Es ist ein verdeckter Mangel und der Unternehmer ist in der Pflicht diesen auch nach Abnahme auf seine Kosten zu beseitigen.
 
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Onestone

Nein leider nicht, da wir ja dachten, dass alles erledigt ist...

Ich sehe es auch als Mangel aber der Bauleiter ja leider nicht, kennst du irgendeine Norm oder sonstiges was ich ihm schicken könnte?
 
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NatureSys

Ich nehme an, dass euer Bauleiter für das Bauunternehmen/den GU arbeitet. Dann ist nicht entscheidend , was der Bauleiter meint oder sagt. Man fragt ja auch nicht die Frösche, wenn man meint, dass die Wiese zu feucht ist.

Ich würde es als Mangel schriftlich gegenüber dem GU anzeigen und um Beseitigung bitten. (Das ersten Schreiben würde ich klar, aber sehr freundlich halten).
Wenn die nicht reagieren, kannst Du dann in einem formelleren zweiten schreiben Beseitigung fordern und eine Frist setzen. Das schreibt man dann in einem formell-nüchternen Ton, aber auch nicht unfreundlich.
 
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Onestone

Tut mir leid für die späte Antwort, ich war unterwegs.

Danke, so werde ich es mal machen, ich hoffe es bringt mehr als die Mängelanzeige beim Bauleiter...
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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