W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abweichung vom Bebauungsplan. Welche Nachbarn müssen zustimmen?


Erstellt am: 22.07.18 09:52

Meister_Lampe22.07.18 09:52
Hallo Zusammen,

wie viele hier planen wir gerade unsere Zukunft.
Wir haben ein schönes Hanggrundstück gefunden.

Laut dem Bebauungsplan ist die höhe ab der Eingetragenen Einfamilienhaus begrenzt. Die Einfamilienhaus ist an unserem Grundstück leider unter dem Niveau der Straße. Hier würden wir gerne einen Antrag stellen. Wir würden gerne das EG auf Straßenhöhe haben. Wäre auch bei Starkregen sicher besser für das Haus.

Nun stellen wir uns die Frage welche Nachbarn zustimmen müssen/sollten.

Es gibt Nachbarn die direkt an unser Grundstück angrenzen. Da gehe ich davon aus das diese Zustimmen müssen.
Es gibt einen Nachbarn der auf der anderen Straßenseite ist.
Einen der durch eine Art "Feldweg" getrennt ist.
Und einen der durch ein "zweites" Grundstück getrennt ist. (Dieses Grundstück ist nicht unser Baugrundstück aber wir haben es mitgekauft).

Gibt es hier vorgaben welche Nachbarn befragt werden oder wird das von fall zu fall entschieden?

Viele Grüße
Daniel
tomtom7922.07.18 10:13
Als Beispiel wir haben ein Eckgrundstück und alle musste der Abweichung zustimmen sogar die direkten Grundstücksnachbarn in allen Himmelsrichtungen und die auf der gegenüberlegenen Strasse.
quisel22.07.18 10:17
Ich denke, dass das so sein wird, wie tomtom79 es beschrieben hat. Wenn du es genau wissen willst, würde ich einfach mal beim Bauamt anfragen - die werden dir sagen können, welche Unterschriften sie dafür gerne sehen wollen.

Bevor du dir die Mühe mit den Unterschriften machst, würde ich aber erstmal klären, wie die Chancen für die Befreiung überhaupt stehen. Je jünger der Bebauungsplan ist, desto schlechter die Chancen da eine Abweichung genehmigt zu bekommen.
tomtom7922.07.18 10:25
Wie haben die Nachbarn rechts und links von deinem Grundstück gebaut?

Hast du mal mit deinen Nachbarn persönlich geredet was deine Bedenken sind und das du gerne ebenerdig ins Haus willst.
Meister_Lampe22.07.18 10:34
Vielen Dank für eure Antworten.

Beim Bauamt der Stadt waren wir bereits. Dort sieht man keine bedenken.

Die Bebauung der Nachbarn ist unterschiedlich. Einteil der Nachbarn liegt an einer anderen Straße und sind nicht Teil des Baugebiets. Das sind alles alte Bestandshäuser. So wie diese dürfte man aus mehreren Gründen in dem Baugebiet nicht bauen.

Die neuen in unserem Gebiet hatten das Problem nicht. Dort ist ein eingetragene Einfamilienhaus über dem der Straße. Geschätzt würde ich aber sagen, dass die auch nochmal angehoben wurden. Kann ich aber leider nicht sicher sagen. Ich kenne die Pläne nicht.

Wir hatten uns auch schon mit den ersten Nachbaren unterhalten. Bisher waren es nette Menschen und ich denke mit ihnen kann man reden.
quisel22.07.18 10:41
Meister_Lampe schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.

Beim Bauamt der Stadt waren wir bereits. Dort sieht man keine bedenken.

Die Bebauung der Nachbarn ist unterschiedlich. Einteil der Nachbarn liegt an einer anderen Straße und sind nicht Teil des Baugebiets. Das sind alles alte Bestandshäuser. So wie diese dürfte man aus mehreren Gründen in dem Baugebiet nicht bauen.

Die neuen in unserem Gebiet hatten das Problem nicht. Dort ist ein eingetragene Einfamilienhaus über dem der Straße. Geschätzt würde ich aber sagen, dass die auch nochmal angehoben wurden. Kann ich aber leider nicht sicher sagen. Ich kenne die Pläne nicht.

Wir hatten uns auch schon mit den ersten Nachbaren unterhalten. Bisher waren es nette Menschen und ich denke mit ihnen kann man reden.
Dann würde ich, bezugnehmend auf euer Gespräch mit dem Bauamt, dort nochmal anfragen, welche Nachbarn konkret eurem Vorhaben zustimmen müssen. Die Damen und Herren dort werden dir, insbesondere auch im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten, die verlässlichste Antwort geben können.
grundstückeinfamilienhausbauamtunterschriften