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ᐅ Abwehr-Angebot, oder sind Hauspreise so teuer geworden?


Erstellt am: 06.01.2022 14:07

WilderSueden 11.02.2022 14:27
Ja, die Behandlung von unverheirateten Paaren ist ziemlich ungerecht. Faktisch existiert das Konzept nämlich nicht, der Lebenspartner wird gleich behandelt wie jeder X-beliebige Fremde. Das habe ich ja schon vor 15 Seite angesprochen und das betrifft auch nicht nur Erbschaften.

pagoni2020 11.02.2022 14:30
K a t j a schrieb:

Gut, dass wir nochmal drüber sprechen, denn so entstehen Missverständnisse. Konkret steht da:
Oder anders ausgedrück, wir haben keine 133K auf der Kante liegen. Deshalb würde ich mich jetzt noch nicht zu den ärmsten zählen.

Ausgedrückt hast Du in diesem #397 unzweifelhaft, dass Du das Haus nicht halten kannst. Das ist aber die schlichte Unwahrheit, denn es gibt mehrere, hier aufgezählte Optionen.

Als Grund dieses Hausverlustes (also der Unwahrheit) hast angeführt, dass ihr zu arm dafür seid, um das zu verhindern. Das ist die zweite Unwahrheit, da dieses Haus probemlos beliehen werden könnte.
Du hast also Deinen mangelnden Geldreichtum als Grund dafür genannt, dass Du Dein Haus verlierst oder wie Du ja lieber sagst, es weggenommen bekommst....die Heimat usw.

Bei 100 entgegenkommenden Autos, die dazu noch alle blinken, winken und hupen könnte man doch aber zumindest einmal kurz nachschauen, ob am eigenen Fahrzeug vlt. etwas nicht stimmt. Könnte man.....

Tolentino 11.02.2022 14:31
Bei 35 Jahre Lebenspartnerschaft könnte man aber auch die Frage stellen warum die nicht einfach geheiratet haben.
Ich finde schon, dass, wenn man denn überhaupt eine Lebenspartnerschaft begünstigen will, da mehr zu gehören sollte als ja, wir sind zusammen. Es gibt ja auch nicht nur Vergünstigungen sondern auch neue Pflichten die daraus erwachsen.
D.h. jetzt nicht, dass ich alle Regeln gut finde, aber die Diskobekanntschaft von gestern Nacht und das gegenseitige Versprechen zeitlebens füreinander da zu sein würde ich schon unterschiedlich behandeln wollen.

Hangman 11.02.2022 14:33
Tolentino schrieb:

Mein Gerechtgkeitsempfinden und Rechtsverständnis würde davon ausgehen, dass sich die Steuer erst nach Abzug des Pflichtteils berechnet.

Sehe ich eigentlich auch so. Ich bin nur erschrocken als es heute vormittags hieß der Anspruch besteht ggü dem Erben, nicht (sozusagen posthum) ggü dem Erblasser. Nach der Logik kommt die Steuer zuerst. Kann aber sein, dass meine Mutter den Pflichtanteil später ggü dem FA geltend machen kann und eine Steuergutschrift erhält. Blöd (nicht finanziell, sondern nervlich) ist halt, dass das alles nicht zügig Hand in Hand geht, sondern sich schlimmstenfalls über Jahre hinziehen kann. Für meine Mutter ist das wirklich belastend.

askforafriend 11.02.2022 14:59
pagoni2020 schrieb:

Bei 100 entgegenkommenden Autos, die dazu noch alle blinken, winken und hupen könnte man doch aber zumindest einmal kurz nachschauen, ob am eigenen Fahrzeug vlt. etwas nicht stimmt. Könnte man.....

Ha! Du sprichst mir aus der Seele x)

saralina87 11.02.2022 15:22
Hangman schrieb:

Einzelfälle sind zwar eigentlich untauglich für eine Grundsatzdiskussion, dennoch (m)ein kleiner Bericht womit ich heute früh drei Stunden beschäftigt war:

Meine Mutter hat die letzten 35 Jahre unverheiratet mit einem Mann (nicht mein Vater) zusammengelebt, und die letzten zehn Jahre zu Hause gepflegt. Anfang ´21 ist er gestorben. Die Tochter dieses Mannes hatte mit ihm vor über 30 Jahren gebrochen, da er nach ihrer Ansicht ´ihre Familie zerstört hat´. Der Freund meiner Mutter hat drei Jahrzehnte erfolglos versucht den Kontakt zu seiner Tochter wieder herzustellen. Schließlich resigniert hat er dann vor vier Jahren ein Testament aufgesetzt in dem meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt wurde. Und jetzt kommt es: die Erbschaftssteuer beträgt 30% bei nur 20K€ Freibetrag, und der Pflichanteilsanspruch der Tochter besteht ggü der Erbin (also meiner Mutter). Unklar ist mir derzeit, ob dieser Pflichtanteil die zu versteuernde Erbmasse verringert oder nicht. Wenn es also ganz dumm läuft, muss meine Mutter zunächst das gesamte Erbe mit 30% versteuern und danach den Pflichtanteil der Tochter zahlen. Für die Tochter ist das Erbe steuerfrei.

So viel zum Thema Ungleichbehandlung.

Auch wenn es hier um eine kleine Summe geht, und weder meine Mutter noch ich und ein Problem damit haben, ist es noch immer ein Luxusproblem im Vergleich zu den allermeisten Normalbürgern. Die Heerscharen von Mitbürgern die hart arbeiten und sich trotzdem ab dem 20. fragen wie sie es zum Monatsende schaffen. Die überhaupt keine Chance haben Vermögen zu bilden welches wachsen könnte. Die von uns Vermögenden aus den Städten, und inzwischen selbst den Speckgürteln gedrängt werden. Die nun noch die volle Packung Inflation abbekommen. Und irgendwann in Altersarmut enden. Diese Mitbürger - und wahrscheinlich sind es mehr als wir denken - die dürfen sich über Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit beschweren.

Für dich hab ich gerade extra mein lila Buch herausgekramt und siehe da: Eine gute Nachricht.