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nanu89
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. In unserem Altbau (Einfamilienhaus) ist das Absperrventil im Hauseingang VOR der Wasseruhr etwas undicht und tropft und muss daher ausgetauscht werden. Ich wohne in einer Gemeinde in BW. Ich lese nun überall im Netz, dass der Versorger für alles zuständig ist bis zur Wasseruhr. Ich habe bei der Gemeinde nachgefragt und dort sagt man mir nun, dass ich da selbst einen Handwerker engagieren muss und dies auch bezahlen muss. In der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde finde ich dazu allerdings überhaupt keine Info dazu.
Liege ich falsch mit der Meinung, dass die Gemeinde hier zuständig ist und es auch bezahlen müsste?
ich habe folgendes Problem. In unserem Altbau (Einfamilienhaus) ist das Absperrventil im Hauseingang VOR der Wasseruhr etwas undicht und tropft und muss daher ausgetauscht werden. Ich wohne in einer Gemeinde in BW. Ich lese nun überall im Netz, dass der Versorger für alles zuständig ist bis zur Wasseruhr. Ich habe bei der Gemeinde nachgefragt und dort sagt man mir nun, dass ich da selbst einen Handwerker engagieren muss und dies auch bezahlen muss. In der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde finde ich dazu allerdings überhaupt keine Info dazu.
Liege ich falsch mit der Meinung, dass die Gemeinde hier zuständig ist und es auch bezahlen müsste?