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ᐅ Abschlagszahlung Elektriker so rechtens?


Erstellt am: 05.05.2017 12:08

Baustelle2016 06.05.2017 08:32
: nicht mal Oberpunkte wurden dem TE auf der Rechnung aufgeführt. Das finde ich schon etwas frech. Wenn wenigstens Oberpunkte angeführt würden, könnte er diese mit dem Angebot vergleichen und halbwegs einschätzen, ob der Abschlag gerechtfertigt ist.

Caspar2020 06.05.2017 08:40
saar2and schrieb:
Es ist eine Pflichtangabe egal welche Art der Handwerksrechnung vorliegt.

Gut das der TE erst mal nur eine Abschlagszahlung und nicht eine teiltechnung. Und bei Abschlagszahlung wird überblicherweise prozentual nur ein Wert angegeben. Öffentliche auftragsgeber finden die auch so nicht schö weil nach VOB die Prüfung erschwert wird. Aber durchaus üblich.


Und wer der TE nen Pauschalpreis vereinbart hat wird die Schlussrechnung Rechnung so aussehen können nach VOB:

"Aufgrund des Vertrages vom __________ über die erbrachte

Leistung __________ wird der vereinbarte Pauschalpreis in

Rechnung gestellt."

Der Auftraggeber hat hier keinen Rechtsanspruch auf eine detaillierte Rechnung.


Die Frage ist ob der TE sich den Stress antun will mit dem Elektriker.

Baustelle2016 06.05.2017 08:56
Die Frage ist aber, ob Abschlagszahlungen vereinbart wurden. Ansonsten sind Teilrechnungen, aber keine Abschläge zulässig. Was üblich ist, steht auf einem anderen Papier....

Timberwood 06.05.2017 19:45
Hallo zusammen,

hier ein paar Punkte um das Ganze eventuell etwas klarer zu gestalten.

  • das Ganze wird auf dem Schreiben als Abschlags-Rechnung bezeichnet
  • es wurde nichts derartiges vereinbart
  • im Angebot welches ich ursprünglich erhalten habe sind die Posten jeweils mit einem einzelnen Preis ausgewiesen (also z.B. FRUP Steckdose 60,30 €)
  • nach meiner überschlägigen Rechnung wurden vom ursprünglichen Angebot Posten in Höhe von mind. 1500 Euro erfüllt.
Mich wunderte halt die Form des Schreibens und die Tatsache, dass dies so nicht abgesprochen war.
Bezüglich des Zahlungsziels hatte ich im Netz mal etwas von 18 WT gelesen aber das bezog sich vermutlich auf einen anderen Sachverhalt.

Baustelle2016 07.05.2017 02:07
Da habe ich mich damals auch gewundert. Nur dass ich den Rechnungsbetrag weit überhöht fand. Wenn Du denkst, dass die Leistung dem Rechnungsbetrag in etwa entspricht, zahl halt einfach und spar Dir den Ärger.
Das Zahlungsziel ist grundsätzlich in Ordnung,vwenn Abschlag nicht vereinbart war, kann der aber eigentlich nicht verlangt werden. Was sagt Euer Bausparvertrag dazu?
Habt Ihr Euch für die Baufirma aus Weinböhla entschieden? (habe mal Deine alten Threads durchgeschaut)

Knallkörper 07.05.2017 09:03
Abschlagsrechnungen sind auch ohne entsprechende Vereinbarung zulässig.
rechnungsbetragabschlagszahlungvobpauschalpreis