Folgende Situation, wir besitzen noch ein Grundstück auf dem ein akut einsturzgefährdetes 500 Jahre altes Jura-Haus mit angebautem Stadl steht. Es besteht kein Denkmalschutz. Es ist seit 20 Jahren unbewohnt. Das Grundstück wurde vor 20 Jahren geteilt und die Trennung verläuft mitten durch den Stadl. Jetzt wollen wir unsere Hälfte (der erschlossene Teil auf dem das Haus steht) gerne verkaufen. Käufer gebe es genug aber der Besitzer der anderen Hälfte will nicht verkaufen und will auch einem Abriss des Stadl nicht zustimmen.
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
apokolok schrieb:
Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.Nein, das abzureißende Gebäude ist an ein verfahrensfreies Gebäude angebaut. D.h. es ist keine Bestätigung erforderlich. So würde ich es auch lesen. Die Frage ist, ist das Stadl verfahrensfrei? Immerhin fällt es lt. Statik ein, wenn das Hauptgebäude eingerissen wird.(Man kommt sich vor, wie bei den Schildbürgern.)
apokolok schrieb:
Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.So nochmal genau nachgelesen, der Stadl ist nach Art. 57 Abs. 1 bis 3 BayBO kein Verfahrensfreies Gebäude und damit gilt dieser Satz leider nicht.
Ich komme mir schon lange vor wie bei den Schildbürgern.....
KingSong schrieb:
Es gibt keinerlei GrundbuchlastenSehr merkwürdig und, wie gesagt, in NRW nicht zulässig. Ich würde zuerst bei der Baugenehmigungsbehörde Akteneinsicht nehmen, evt. die Sachbearbeiter um ihre Einschätzung bitten und ggf. dann erst zum Anwalt gehen.
T
toxicmolotof14.07.17 16:40Kaho674s Beitrag ist selbstverständlich satirisch gemeint.
Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.
Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.
toxicmolotow schrieb:
Kaho674s Beitrag ist selbstverständlich satirisch gemeint.
Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.Natürlich komplett Satire [emoji3]