Folgende Situation, wir besitzen noch ein Grundstück auf dem ein akut einsturzgefährdetes 500 Jahre altes Jura-Haus mit angebautem Stadl steht. Es besteht kein Denkmalschutz. Es ist seit 20 Jahren unbewohnt. Das Grundstück wurde vor 20 Jahren geteilt und die Trennung verläuft mitten durch den Stadl. Jetzt wollen wir unsere Hälfte (der erschlossene Teil auf dem das Haus steht) gerne verkaufen. Käufer gebe es genug aber der Besitzer der anderen Hälfte will nicht verkaufen und will auch einem Abriss des Stadl nicht zustimmen.
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
Es ist eine Verhandlungssache, wir kennen ja nur Deinen Teil der Geschichte, Du hast Interessen, der Nachbar offenbar auch. Wenn Anwalt, dann einer, der guten Draht zum Amt hat. Das Amt kann ja nicht Dein Geschäft betreiben, sondern muss so handeln, dass es fürs Gemeinwohl am Besten ist. Also muss vom Abrissobjekt eine echte Gefahr ausgehen. Oder es muss städtebaulich wünschenswert sein, dass da etwas passiert und eine Gefahr dazu verhindert wird.
Man fährt am Besten via Interessenausgleich. Nachbar, was ist Deines, was ist meines, wo treffen wir uns? Karsten
Man fährt am Besten via Interessenausgleich. Nachbar, was ist Deines, was ist meines, wo treffen wir uns? Karsten
Ich habe mich jetzt ein halbes Jahr um einen Interessenausgleich bemüht. Der Nachbar hat nach eigener Aussage überhaupt kein Interesse an seinem eigenen Grundstück, außer das er nicht verkaufen will. Er kann sein Grundstück auch gar nicht nutzen da nur unsere Seite erschlossen ist und eine weitere Erschließung von der Stadt nicht genehmigt wird.
Und ja es geht tatsächlich eine immense Gefahr von dem Bestandsbau aus, an der Ecke Haus zu Stadl in Richtung Straße klafft ein ca. 3m x 3m großes Loch und das Legschieferdach hängt schon herunter. Ich suche mal noch Fotos raus und stelle sie ein.
Und ja es geht tatsächlich eine immense Gefahr von dem Bestandsbau aus, an der Ecke Haus zu Stadl in Richtung Straße klafft ein ca. 3m x 3m großes Loch und das Legschieferdach hängt schon herunter. Ich suche mal noch Fotos raus und stelle sie ein.
Doch...sein Interesse ist, dass Du ihm seine unerschliessbare Hälfte abkaufst, damit Du handeln kannst. Da wäre der Ausgleich. Ich bin Dein einziger Käufer, Du bist mein Hemmschuh. Wir blockieren uns gegenseitig. Ich gebe Dir das Geld, dass der Gutachterausschuss des Kreises für diese Lage ermittelt, wir holen uns den Gutachter, den zahl ich, Du akzeptierst dessen Gutachten. Ok? Karsten
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