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ᐅ Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?

Erstellt am: 14.07.17 09:27
K
KingSong
Folgende Situation, wir besitzen noch ein Grundstück auf dem ein akut einsturzgefährdetes 500 Jahre altes Jura-Haus mit angebautem Stadl steht. Es besteht kein Denkmalschutz. Es ist seit 20 Jahren unbewohnt. Das Grundstück wurde vor 20 Jahren geteilt und die Trennung verläuft mitten durch den Stadl. Jetzt wollen wir unsere Hälfte (der erschlossene Teil auf dem das Haus steht) gerne verkaufen. Käufer gebe es genug aber der Besitzer der anderen Hälfte will nicht verkaufen und will auch einem Abriss des Stadl nicht zustimmen.
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.

- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?

greetz
kaho67414.07.17 11:58
Die Frage, die ich mir stelle, warum ist die Gemeinde nicht an einem Teilabriss interessiert? Schließlich wäre dann wenigstens der größere Teil schon mal weg. Selbst wenn danach nur Wiese dort wäre, sähe es erstmal besser aus. Wieso sind die da so bockig?
KingSong14.07.17 12:00
Die Gemeinde geht einfach streng nach Vorschriften denke ich...
N
Nordlys
14.07.17 12:21
Ja, was soll sie sonst tun? Und eine Teilabrissverfügung ist sinnlos, dann Verfügung schon Totalabriss, wegen Gefahrenabwehr. Und das gibt Stress mitm Nachbarn, wenn der alles so lassen will. Widerspruch, ggf. Klage, Gutachten.....
KingSong14.07.17 12:29
Das wäre mir egal, er klagt ja dann gegen das Bauamt und die Verfügung, nicht gegen mich. Und jeder vernünftige Gutachter wird sofort die Einsturzgefahr bestätigen. Mir ist lieber es zieht sich zeitlich als das ich ein leben lang auf einem Grundstück sitze das man nicht verwerten kann.
kaho67414.07.17 12:29
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das es da nicht einen Weg gibt. Ein pfiffiger Anwalt weiß vielleicht was. Wenn man die Sache logisch betrachtet, ist die Sanierung unwirtschaftlich. Gebäude und Land werden unnutzbar, wenn die Gemeinde dem Teil-Abriss nicht zustimmt. Das käme einer Enteignung gleich....
kaho67414.07.17 12:33
Ab davon, wenn man Einsturzgefahr meldet - egal wer, müssen die sich das ja ansehen. Ist ja eine Gefahr! Wenn da Kinder spielen ect. - das geht ja gar nicht.
Wenn die vor Ort sind, würde ich sofort Abriss anbieten und dann mal sehen, was die selbst meinen.
verfügungeinsturzgefahr