ᐅ Abnahme und Bezahlung Fertighaus - Was akzeptieren?
Erstellt am: 04.12.18 13:16
Frank Hartung07.12.18 18:05
Wenn noch Fliesenarbeiten, Außenputz und Sanitärobjekte ausstehen, kann es keine Endabnahme geben und schon gar keine Schlusszahlung. Für eine Endabnahme müssen alle vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht sein.
Ist das ein Vertrag aus 2017 oder schon einer nach aktuellem Baurecht?
Ist das ein Vertrag aus 2017 oder schon einer nach aktuellem Baurecht?
Skyfire07.12.18 19:01
Es handelt sich um einen aktuellen Vertrag aus 2018
Frank Hartung07.12.18 19:52
Wie hoch ist denn dort die vereinbarte Schlussrate vereinmbart, ?
Skyfire08.12.18 01:22
es sind 15 % des Hauspreis als letzte Rate vereinbart
Frank Hartung08.12.18 09:55
dann ist der Vertrag offenbar soweit okay. Verfahren Sie unbedingt auch nach Vertrag. Wenn ein Auftragnehmer auf Abnahme drängt, um an die Zahlrate zu kommen, sollten immer alle Alarmglocken schrillen!
Skyfire14.12.18 14:23
Das Problem ist geklärt und es wird nach Vertrag verfahren. Also keine vorzeitige Abnahme
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