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ᐅ Abklärung Planungsauftrag unterschreiben ja/nein???


Erstellt am: 08.06.09 14:34

Pohnsa08.06.09 14:34
Ich möchte euch fragen, ob ich einen Planungsauftrag unterschreiben soll!!!

Kurz:

1. Wir haben ein Grundstück gefunden, was uns noch zu teuer erscheint und wir mit dem Eigentümer noch über ein paar Euro verhandeln.

2. Auf das Grundstück dürfen nur 2 geschossige Häuser + 1 Staffelgeschoss errichtet werden.

3. Wissen wir nicht, ob wir mit unserem Budget bei diesem Grundstück hinkommen.

4. Bauleistungsbeschreibung (speziell Fliesenpreis) möchten wir noch verhandeln.

Nun redeten wir mit der Baufirma unseres Vertrauens und diese meinte, das es preislich möglich ist.
Nun möchten sie einen Architekten beauftragen, der unsere Vorstellungen auf Papier bringt und bei der Stadt diesen vorliegt und die Genehmigung dieses Bauvorhabens prüft.

Aus diesem Grund möchte die Baufirma mit uns einen Planungsauftrag ausfüllen in dem steht, das wir 650€ für den Architekten und die Prüfung der Genehmigung zahlen.
Mit dieser bindet uns die Baufirma an sich.

Es gibt aber noch diese o.g. offenen Fragen.
Sollte ich diese nicht vorher klären? Vor allem die Bauleistungsbeschreibung vorher verhandeln?
Wenn wir erst mal unterschrieben haben, sitzt doch die Baufirma am längeren Hebel, oder???

DANKE für eure Hilfe!!!
Danton08.06.09 18:55
Hallo Pohnsa,

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, möchtest Du wissen, ob es möglich ist, ein Haus so wie Ihr es Euch vorstellt, auf dem Grundstück zu bauen.
Die zweite Frage ist wohl, wie viel wird dieses Haus kosten.

Warum sucht Ihr Euch nicht selbst einen Architekten bzw. Bauingenieur, der Eure Wünsche zu Papier bringt. Er kann Euch auch schon im Vorfeld anhand des Bebauungsplanes sagen, was auf dem Grundstück möglich ist und was nicht. Gegebenenfalls kann er eine Bauvoranfrage, so nennt man das, beim zuständigen Bauamt der Gemeinde einreichen.

Wer soll denn später die Baufirma überwachen? Etwa der Architekt, der von dieser Firma den Planungsauftrag bekommen hat? Was glaubt Ihr denn wohl, auf wessen Seite der steht, wenn es einmal zu Streitigkeiten kommen sollte?

Ein Architekt bzw. Bauingenieur, den Ihr selbst beauftragt habt, ist auch einzig und allein Euch, den Bauherren verpflichtet, ähnlich wie Euer Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Dieser, Euer Architekt oder Bauingenieur, kann Euch auch genaueres über die Baukosten erzählen und ob Ihr mit Eurem Budget ausreicht.
Und falls nicht, kann er Euch auch Ratschläge unterbreiten, wo eventuell etwas eingespart werden kann, vielleicht mit Eigenleistung.

Er kann auch später die einzelnen Gewerke ausschreiben und Ihr entscheidet zusammen mit ihm, welche Firma welchen Auftrag zu welchem Angebotspreis erhält. Und er kennt sich auch mit den rechtlich korrekten Formulierungen in den Handwerkerverträgen aus, damit Ihr nicht auf die Nase fallt.

Also mein Rat, noch einmal gut nachdenken bevor Ihr eine Unterschrift auf das falsche Papier setzt.
Pohnsa08.06.09 19:10
Genau das meine ich.
Wir möchten uns nicht an einen Bauherren binden, der uns nicht unser Wunschhaus auf unser Wunschgrundstück für unseren Maximalpreis bauen kann.

Wir würden uns nur an eine Baufirma verkaufen.
Außerdem sind keine Einzelheiten geklärt, wie Bauleistungsbeschreibung und andere Kosten.
Deswegen lassen wir lieber die Hände davon!
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