ᐅ Ab wann zählt "bauen"?
Erstellt am: 02.09.19 20:06
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neffetshd02.09.19 21:24Scout schrieb:
Du hast hier einige Threads mit ähnlichem Impetus gestartet- anstatt hier immer weiter rumzueiern verrate uns bitte, was genau du im Außenbereich vorhast. Ein Baumhaus wird es jedenfalls nicht sein, und auch keine Dissertation über Baurecht, richtig?Ich recherchiere seit einer Woche viele Stunden täglich und verstehe trotzdem vieles nicht. Was ich vorhabe: Ich möchte ein kleines Ferienhaus bauen - also wirklich nur so ne kleine Holzhütte und im Laufe der Jahre ein paar Dinge dazu: Toilettenhäuschen (Trockentoilette), Sauna, Dusche etc. (Alles in eigenem Kreislauf ohne Anschluss an öffentliche Anschlüsse)
Scout schrieb:
BauwagenDa will ich nur mal kurz einwerfen, dass diverse Waldkindergärten mit Bauwägen als Not-Witterungsschutz trotzdem Probleme mit dem Baurecht haben.
neffetshd schrieb:
Ich möchte ein kleines Ferienhaus bauenEs gibt keinen legalen Weg dein Vorhaben im Außenbereich zu realisieren. Wenn Du fünf mal im Jahr für zwei-drei Wochen in deinem Wohnwagen dort parkst, wird wohl keiner was dagegen unternehmen. Es gibt aber neben dem Baurecht noch unzählige Vorschriften, gegen die Du verstoßen kannst, angefangen von Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen bis hin zu örtlichen Entwässerungssatzungen.
Hier in Brandenburg hat einer mal Stress wegen einem Brennholzstapel bekommen, weil dieser "auf Grund seines Eigengewichtes dauerhaft mit dem Boden verbunden ist" und darum als Bauwerk zu betrachten ist... Der Einwand, dass die Mitarbeiterin des Bauamtes auch auf Grund ihres Eigengewichts dauerhaft mit dem Bürostuhl verbunden ist, und dadurch als Bauwerk zu betrachten ist, hat die Situation nicht entschärft...
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neffetshd08.09.19 10:53Scout schrieb:
Du hast hier einige Threads mit ähnlichem Impetus gestartet- anstatt hier immer weiter rumzueiern verrate uns bitte, was genau du im Außenbereich vorhast. Ein Baumhaus wird es jedenfalls nicht sein, und auch keine Dissertation über Baurecht, richtig?Das ist respektlos, meine Informationsersuchen als "Rumeiern" zu bezeichnen. Ich bezeichne deine Antwort auch nicht als "Labern".
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