@11ant
Ah okay – mein Grundstück liegt im WA-4-Gebiet, also der hinteren, offener bebauten Zone. (Also „o“)
Vorne (WA-3) ist dichter bebaut mit GFZ 0,8, während bei mir nur GFZ 0,4 erlaubt ist (Einzelhäuser, max. 1 Vollgeschoss).
Deshalb passt die Bezeichnung „Hinterhofbebauung hinter erster Reihe“ denke ich recht gut.
Wir haben uns im Kreis gedreht, da wir schon mit einer Vormeinung zum Architekten wollten, wie wir es lieber hätten und für sinnvoller erachten, wo die Garage hinkommt. Genauso haben wir vorher Grundrisse und Ideen gezeichnet. Aber unsere Meinung war mal so und mal so, weshalb wir es dem Architekten mit natürlich deutlich mehr Erfahrung und Ahnung selber überlassen wollten wie er es gestaltet. Wir brauchten aufjedenfall mal ein Entwurf um mal etwas in der Hand zu haben, worauf man aufbauen kann. Unsere Ideen führten zumindest ins „nichts“
