ᐅ 4,5 cm zu wenig Grenzabstand - Gartenmauer
Erstellt am: 14.10.19 21:25
4Motion schrieb:
Bei 20 m Länge verliert der Bauer 0,5 qm. Glaube kaum er gibt sich mit 2,50€ zufrieden.Richtig. Und die Rechnung zeigt, wie absurd ein Rumpelstilzchentanz wegen 5cm ist. Selbst wenn Du ihm das zehnfache vom Bodenwert anbötest, für eine Fläche, die sowieso Dir gehört, könnte er sich davon eine Kiste Bier kaufen. Also biete ihm 20,- bis 50,-€ als Entschuldigung an und wenn er nicht reden will, lehne Dich entspannt zurück und warte, was er unternehmen wird. Es gibt Fälle, wo 5cm eine Rolle spielen, z.B. beim Garagenhof, wenn wegen Grenzüberbauung der Nachbarn die Fertiggarage nicht mehr in die Lücke passt. Aber beim Schwengelrecht? Niemand wird sich ernsthaft juristisch mit dem Fall befassen. 4Motion schrieb:
Es gibt Grenzpflöcke im Boden.Aus Holz? Klingt jetzt nicht so, dass der Grenzverlauf zentimetergenau bekannt ist. Alles unter 6cm fällt im Kataster üblicherweise sowieso unter die Fehlergrenze. Und welchen Schaden will der Landwirt denn beziffern? Das Schwengelrecht ist ein Zugeständnis an die Landwirte. Eigentlich hat er nichts auf deinem Grundstück zu suchen. Es ist ja nur eine Sicherheitszone zur ungehinderten Bewirtschaftung des Ackers.
N
nordanney15.10.19 08:54seat88 schrieb:
Dein Grundstück, deine Mauer... Fünf Zentimeter hin oder her, der Bauer könnte mich mal.Tja, der TE hat allerdings gegen das Nachbarschaftsrecht verstoßen. Dagegen kann der Bauer rechtlich vorgehen. Entweder halte ich mich an gesetzliche Vorgaben oder nicht. seat88 schrieb:
Warte einfach mal ab was passiert....Das ist der m.E. richtige, pragmatische Ansatz. Erst einmal die Gemüter sich beruhigen lassen.Würde abwarten
Der ist vielleicht einfach nur sauer, weil er sich jetzt beim Wenden mehr angstrengen muß
Meiner Meinung nach steht eine neue Mauer in keinem Verhältnis. Du hast nicht sein Grundstück bebaut, du gewährst ihn ein paar Zentimeter weniger Überfahrtsrecht auf deinem Grundstück
Der ist vielleicht einfach nur sauer, weil er sich jetzt beim Wenden mehr angstrengen muß
Meiner Meinung nach steht eine neue Mauer in keinem Verhältnis. Du hast nicht sein Grundstück bebaut, du gewährst ihn ein paar Zentimeter weniger Überfahrtsrecht auf deinem Grundstück
M
Mottenhausen15.10.19 12:48kaho674 schrieb:
Würde erst mal prüfen, ob das Schwengelrecht tatsächlich noch gilt. Bei uns in Sachsen ist es so:noch besser, lt. §1 gilt es auch nur: "wenn beide Grundstücke außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen". Also im Prinzip reicht es, wenn sich eines der Grundstücke in einer Ortslage befindet.
Das Schwengelrecht soll in der Landwirtschaft verhindern, dass sich meterbreite, aber kilometerlange - unnutzbare Abstandssteifen zwischen 2 landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ergeben.
Aber gerade bei der heutigen Technik (GPS) ist ein nahezu zentimetergenaues anfahren von Grenzen möglich, ohne sie überfahren zu müssen.
Ähnliche Themen