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ᐅ 4,5 cm zu wenig Grenzabstand - Gartenmauer


Erstellt am: 14.10.19 21:25

4
4Motion
15.10.19 15:35
Mottenhausen schrieb:

noch besser, lt. §1 gilt es auch nur: "wenn beide Grundstücke außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen". Also im Prinzip reicht es, wenn sich eines der Grundstücke in einer Ortslage befindet.

Das Schwengelrecht soll in der Landwirtschaft verhindern, dass sich meterbreite, aber kilometerlange - unnutzbare Abstandssteifen zwischen 2 landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ergeben.

Aber gerade bei der heutigen Technik (GPS) ist ein nahezu zentimetergenaues anfahren von Grenzen möglich, ohne sie überfahren zu müssen.
Die Mauer ist längs zum Feld. Wenden muss der Bauer hier nicht.

Gilt das mit der Ortslage auch in Baden Württemberg?
1
11ant
15.10.19 16:05
haydee schrieb:

Der ist vielleicht einfach nur sauer, weil er sich jetzt beim Wenden mehr angstrengen muß
Wobei denn überhaupt - was ist denn jetzt noch nicht abgeerntet ? - nächstes Jahr hält er beim Säen schon 5 cm mehr Abstand *LOL* - wer wirklich auf 5 cm genau Trecker fahren kann, denn stört das doch gar nicht.
haydee schrieb:

du gewährst ihn ein paar Zentimeter weniger Überfahrtsrecht auf deinem Grundstück
Schwengeln, nicht Überfahren. Wir reden hier von demjenigen Teil des Wendekreises, der für den Schwenkraum des angehobenen Anbaues (Pflug, Egge etc.) verbraucht wird, mehr nicht. Allein an der mangelnden Ebenheit des Ackers würde es scheitern, den Traktor per Autopilot so präzise kriechen zu lassen, daß man den Schwengelraum halbdezimetergenau ausfegen könnte. Auf einem Acker könnte man das noch nicht einmal mit einem Elektrostapler so genau.
4Motion schrieb:

Die Mauer ist längs zum Feld. Wenden muss der Bauer hier nicht.
Der Schwengelraum wird an den Enden der Ackerfurchen benötigt.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanse987
15.10.19 17:57
Dies wird sicher so ein Bauer sein, wie sie viele bei uns in der Gegend gibt. Da wird jedes Jahr immer ein paar cm weiter über die Grenze geackert. ich hab da auch so ein Grundstück, bei dem ich die regelrecht Grenzsteine sichern musste. Seit dem gibt es zwei mehr oder weniger sichtbare Eisenstangen auf der Grenze. Wenn er da mit dem Pflug hängen bleibt, dann soll was kaputt sein. Seitdem wird penibel auf den Abstand geachtet.

Bei 4,5cm sollte er erst mal nachweisen ob er überhaupt so genau messen kann.
K
kaho674
15.10.19 21:16
4Motion schrieb:

Gilt das mit der Ortslage auch in Baden Württemberg?

Ich fürchte nicht. Bis jetzt find ich für BW nur :

§ 11 Tote Einfriedungen(1) Mit toten Einfriedungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote Einfriedung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.
Y
ypg
15.10.19 21:20
Dumm gelaufen... ohne Vorsatz... kann passieren
4
4Motion
15.10.19 21:33
Vielen Dank für die rege Teilnahme an meinem Thread!

Es gibt einen neuen Zwischenstand: Durch Begradigung des Grenzpfosten geht es nunmehr um 3 cm!
Habe mich mit dem Bauern getroffen und gemeinsam gemessen.
In einer Woche kommt der Gartenbauer dazu. Ich hoffe wir können eine Einigung erzielen. Bin nun wieder optimistisch.
einfriedungen