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Die Mauer ist längs zum Feld. Wenden muss der Bauer hier nicht.noch besser, lt. §1 gilt es auch nur: "wenn beide Grundstücke außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen". Also im Prinzip reicht es, wenn sich eines der Grundstücke in einer Ortslage befindet.
Das Schwengelrecht soll in der Landwirtschaft verhindern, dass sich meterbreite, aber kilometerlange - unnutzbare Abstandssteifen zwischen 2 landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ergeben.
Aber gerade bei der heutigen Technik (GPS) ist ein nahezu zentimetergenaues anfahren von Grenzen möglich, ohne sie überfahren zu müssen.
Gilt das mit der Ortslage auch in Baden Württemberg?