ᐅ 2. Haus kaufen über Hypothek auf 1. Haus realisierbar?
Erstellt am: 07.03.25 05:39
wiltshire11.03.25 07:57
Musketier schrieb:
Das ist in der Größenordnung, wie wir hier reden völlig überteuert.Wenn ich das richtig verstanden habe, fragte der TE nicht nur nach den günstigsten Kosten, sondern nach der Realisierbarkeit und Risikobetrachtung. Dass auch Unternehmen Steuern bezahlen ist und sich da nicht alles gleich in Luft auflöst dürfte auch klar sein. Eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH zu betreiben ist wirklich kein Hexenwerk. Dass es Grundkosten für den Betrieb einer Gesellschaft gibt ist ebenfalls kein Geheimnis. Und natürlich ist eine Unternehmensgründung auch kein generelles Patentrezept für Immobiliengeschäfte.Ob sich damit eine realisierbare Lösung bauen lässt, die die Bedürfnisse der Beteiligten am Besten berücksichtigt, ist unklar.
Musketier11.03.25 08:53
wiltshire schrieb:
Wenn ich das richtig verstanden habe, fragte der TE nicht nur nach den günstigsten Kosten, sondern nach der Realisierbarkeit und Risikobetrachtung. Dass auch Unternehmen Steuern bezahlen ist und sich da nicht alles gleich in Luft auflöst dürfte auch klar sein. Eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH zu betreiben ist wirklich kein Hexenwerk. Dass es Grundkosten für den Betrieb einer Gesellschaft gibt ist ebenfalls kein Geheimnis. Und natürlich ist eine Unternehmensgründung auch kein generelles Patentrezept für Immobiliengeschäfte.
Ob sich damit eine realisierbare Lösung bauen lässt, die die Bedürfnisse der Beteiligten am Besten berücksichtigt, ist unklar.In dem Fall ist aber Geld der stark begrenzende Faktor. Wenn das Geld aber sowieso schon knapp ist, muss man für das bestehendes Haus kein 2. Mal Kaufnebenkosten bezahlen.Mir geht es noch nicht mal um Steuern. Die können unter Umständen sogar günstiger sein, als der persönliche Steuersatz, wenn man hoch verdient. (Was beim TE nicht der Fall ist)
Du hast halt laufend mehr Kosten im Jahr in einer GmbH als bei Haltung der
Immobilien im Privatvermögen. Neben den Gründungskosten für die GmbH bekommst du dann ganz schnell Post von IHK und GEZ.
Bilanzerstellung/E-Bilanz/Körperschaftsteuererstellung ist halt auch nochmal komplexer als ne einfach Anlage V oder eine EÜR. Das kann und will nicht jeder. Dazu brauchst du für dieses Konstrukt auch mehr Beratung, da sich die Rechtslage auch anpasst, also wieder Beratungskosten.
Meines Wissen erheben auch die Banken Zinsaufschläge bzw. fällst du bei vielen Banken durch, da kein 0815 Geschäft.
Ich habe viele Abschlüsse und Steuererklärungen für solche GmbHs erstellt. Das war auch in vielen Fällen den Aufwand nicht wert.
Ich will nicht sagen, dass das keinen Sinn macht. Das ist aber ein Konstrukt, dass Reiche nutzen, um ihr Immobilienvermögen günstig zu versteuern und die Versteuerung ins Alter zu legen. Dazu dann die Möglichkeit die Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer beim Erbe zu verringern. Allerdings versucht der Fiskus dort natürlich die Hand aufzuhalten und schränkt das immer mehr ein. Das wird dann versucht über Kombinationen mit Personengesellschaften GmbH&Co.KG wieder auszugleichen.
Als kleiner Nebeneffekt nimmst du damit auch die Möglichkeit des Verkaufs, da auf den Gewinn neben Körperschaftssteuer auch Gewerbesteuer anfällt. Im Privatvermögen ist das dann nach 10 Jahren steuerfrei.
Glaube mir einfach, dass in dem Vorschlag so viele Nachteile drin stecken, dass das hier in dem Fall überhaupt keinen Sinn ergeben kann.
nordanney11.03.25 09:02
Musketier schrieb:
Als kleiner Nebeneffekt nimmst du damit auch die Möglichkeit des Verkaufs,Du hast sogar noch Vorteile beim Verkauf. Machst einen Share-Deal und sparst Steuern. Natürlich auch der Käufer. Für ein Einfamilienhaus. LOL und ROFLMusketier11.03.25 09:36
Aber nur, wenn du nur die neue Immobilie in der Gesellschaft hast und 10% der Anteile weiter behältst.
Das wird den Käufer so richtig freuen, dass er neben dem Wohnrecht beim Einfamilienhaus auch nur 90% erwerben muss/darf.
Das wird den Käufer so richtig freuen, dass er neben dem Wohnrecht beim Einfamilienhaus auch nur 90% erwerben muss/darf.
tomtom7911.03.25 13:03
Es gibt ja nicht nur nur die GmbH als Gesellschaftsform. Es gibt doch eine GbR oder Gu rein vom meinem Verständnis konnte das doch auch funktionieren?
Musketier11.03.25 13:22
Wenn 2 Ehegatten gemeinsam erwerben ist die Eigentümergemeinschaft nix anderes als eine GbR. Also kein Unterschied.
Und Gu (ich vermute, du meinst UG) ist steuerlich nicht viel anders zu behandeln, als die GmbH nur mit weniger Haftung (die letztendlich über Privatbürgschaft der Gesellschafter doch bei beiden wieder umgangen wird. ) Letztendlich aber das gleiche wie die GmbH.
Das führt aber alles zu weit, da es dem TE überhaupt nix hilft.
Und Gu (ich vermute, du meinst UG) ist steuerlich nicht viel anders zu behandeln, als die GmbH nur mit weniger Haftung (die letztendlich über Privatbürgschaft der Gesellschafter doch bei beiden wieder umgangen wird. ) Letztendlich aber das gleiche wie die GmbH.
Das führt aber alles zu weit, da es dem TE überhaupt nix hilft.
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