ᐅ 2. Haus kaufen über Hypothek auf 1. Haus realisierbar?
Erstellt am: 07.03.25 05:39
Musketier10.03.25 11:41
Bezüglich der Kleinreparaturen hast du ggf. Recht, aber verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister usw. sind wohl ohne Vereinbarung nicht umlegbar, soweit ich das aus den Antworten von Frag-einen-Anwalt de rauslesen konnte.
nordanney10.03.25 12:01
Musketier schrieb:
aber verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister usw. sind wohl ohne Vereinbarung nicht umlegbar,Ja, das ist aber Theorie, da in der Praxis beim Notar eine Formulierung wie "Tragung aller Nebenkosten gem. Beitriebskostenverordnung in der jeweils gütigen Fassung" oder "Nebenkosten wie sie auch ein Mieter zu tragen hat" aufgenommen wird. Das ist schon Standard.Nice-Nofret10.03.25 13:05
Wer weiss, ob eure Tochter überhaupt in eurer Nähe bleibt, oder ob die Ausbildung / Arbeit / Liebe /Abenteuerlust, sie nicht ganz woanders hin verschlägt.... von uns 4 Schwestern lebt nur noch eine in unserer Heimatstadt. Von den 3 Kindern meiner Schwe, welche noch in der Heimatstadt lebt, lebt eines zwar noch in D - aber weit weg und 2 in Neuseeland... Die Beispiele aus dem engsten Freundes und Familienkreis könnte ich weit fortschreiben. Bestimmt 3/4 der Kinder & Enkel etc. leben nicht mehr in der 'Heimat'.
mayglow10.03.25 15:03
Wenn es doch Verwandte sind: Haben die es eilig (weil das Geld zum Beispiel benötigt wird) oder könnt ihr den Hauskauf nicht ggf auf nächstes Jahr verschieben oder ähnliches?
Sonst ist ja irgendwie direkt der Druck da "okay, jetzt muss ich eher in den alten Job zurück", "das MUSS aber jetzt klappen" etc pp. Also ich fände es einfach irgendwie sinnvoll, wenn zumindest die erste Phase der Wiedereingliederung durch ist, bevor man sich ne dicke neue Verpflichtung ans Bein bindet. Sonst geht was schief und der Salat ist da. Ich weiß auch nicht, ob die Bank nicht auch zumindest nen paar Monate das Einkommen sehen will oder nicht (wir mussten zumindest ein paar Gehaltsnachweise einreichen), kommt aber ggf drauf an. Aber auch einfach für euch selber...
Sonst ist ja irgendwie direkt der Druck da "okay, jetzt muss ich eher in den alten Job zurück", "das MUSS aber jetzt klappen" etc pp. Also ich fände es einfach irgendwie sinnvoll, wenn zumindest die erste Phase der Wiedereingliederung durch ist, bevor man sich ne dicke neue Verpflichtung ans Bein bindet. Sonst geht was schief und der Salat ist da. Ich weiß auch nicht, ob die Bank nicht auch zumindest nen paar Monate das Einkommen sehen will oder nicht (wir mussten zumindest ein paar Gehaltsnachweise einreichen), kommt aber ggf drauf an. Aber auch einfach für euch selber...
wiltshire11.03.25 07:08
Deine Frage, ob das realisierbar ist, beantworte ich mit einem klaren ja. Die Frage ist nur zu welchem Risiko für welche Partei.
Die Konstellation würde ich hinsichtlich der Gründung einer Verwaltungsgesellschaft z.B. GmbH für die Immobilie überprüfen. Ggfs. können beide Häuser in die GmbH eingebracht werden. Im Gesellschaftervertrag wird beschrieben was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt oder ausscheiden will - das birgt ebenso gestalterischen Spielraum wie die Verteilung der Anteile und Bewertung des eingebrachten Kapitals, sowie die Verschiebung der Anteile durch Kapitalerhöhungen. Die Sicherstellung des "Im Haus Bleibens" kann vertraglich abgesichert werden. Grundsteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer... das wird in dieser Konstellation anders betrachtet. Beim Prüfen unbedingt auch die Nachteile ergründen.
Die Lösung hängt in erster Linie vom Interesse der Beteiligten ab. Danach kann ein Realisierungsweg gefunden werden.
Die Konstellation würde ich hinsichtlich der Gründung einer Verwaltungsgesellschaft z.B. GmbH für die Immobilie überprüfen. Ggfs. können beide Häuser in die GmbH eingebracht werden. Im Gesellschaftervertrag wird beschrieben was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt oder ausscheiden will - das birgt ebenso gestalterischen Spielraum wie die Verteilung der Anteile und Bewertung des eingebrachten Kapitals, sowie die Verschiebung der Anteile durch Kapitalerhöhungen. Die Sicherstellung des "Im Haus Bleibens" kann vertraglich abgesichert werden. Grundsteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer... das wird in dieser Konstellation anders betrachtet. Beim Prüfen unbedingt auch die Nachteile ergründen.
Die Lösung hängt in erster Linie vom Interesse der Beteiligten ab. Danach kann ein Realisierungsweg gefunden werden.
Musketier11.03.25 07:29
wiltshire schrieb:
Die Konstellation würde ich hinsichtlich der Gründung einer Verwaltungsgesellschaft z.B. GmbH für die Immobilie überprüfen. Das ist in der Größenordnung, wie wir hier reden völlig überteuert. Da laufen jede Menge Kosten in so einer GmbH pro Jahr auf, insbesondere wenn man nicht selbst gerade in der Materie Jahresabschlusserstellung/E-Bilanz/Steuererklärung/Rechtsberatung steckt, zumal ein Objekt auch noch eigenbewohnt ist und das dann als Vermietung zählt. Allein das Einbringen des bestehenden Objekts löst schonmal Grunderwerbsteuer, Notarkosten usw. aus.Von Eltern zu Kind sind die Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge so hoch, dass das beim TE völlig unnötig ist.
Das mag bei 5 großen Mehrfamilienhäusern anders aussehen, aber hier gibt es nur Nachteile.
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