Doppelhaushälften nacheinander und nicht profilgleich?

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B

Bader

Hallo,
wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen (Keller, EG, DG), unsere DH-Partner beginnen wohl erst später (auch mit Keller) und es wird nicht ganz profilgleich werden (es ist aber kein komplett anderer Haustyp geplant).
Seht ihr da ein Problem (finanziell, optisch, baurechtlich, bautechnisch) nacheinander zu bauen (halbes Jahr versetzt)?
Dachte das wäre eigentlich nicht unüblich, da man zumindest im privaten Bereich sicher öfter eine Doppelhaushälfte an eine bereits existierende Hälfte anbaut.

Danke für eure für eure Einschätzung und Erfahrungen
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Seht ihr da ein Problem (finanziell, optisch, baurechtlich, bautechnisch) nacheinander zu bauen (halbes Jahr versetzt)?
Optisch, baurechtlich (wenn Versatz lt. Bebauungsplan erlaubt ist) und bautechnisch: Nein.

Finanziell: Ja, wenn ein Winter zwischen eurem Hausbau und dem, des DH-Partners liegt. Denn Du solltest dann die Kommunwand (Wand zum Partner) dämmen, damit Du in der kalten Jahreszeit nicht über Gebühr heizen mußt. Bedeutet auch, Du trägst die Kosten des Rückbau´s, wenn der Partner mit dem Bau beginnt.

Frage: wenn beide DH-Partner bekannt sind, warum baut ihr nicht zeitgleich?

Grüße, Bauexperte
 
B

Bader

Unsere Baupartner sind mit ihrer Planung noch nicht so weit, so dass sie erst nächstes Jahr beginnen könnten.
Mit welchen Kosten ist denn für die zusätzliche Dämmung und den Rückbau (muss das sein, wäre doch einfach nur besser gedämmt, oder?) zu rechnen?
Aber für den Architekten, der das 2. Haus plant, sollte es doch kein Problem sein sich am 1. Haus zu orientieren (wenn auch nicht profilgleich) und ein harmonisches Gesamtkonstrukt zu realisieren, oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lastdrop

lastdrop

Wenn der Architekt will und Dein Doppelhaushälfte-Nachbar auch, dann geht das schon. Vielleicht haben die auch andere Ideen ...
 
W

Wastl

Aber für den Architekten, der das 2. Haus plant, sollte es doch kein Problem sein sich am 1. Haus zu orientieren (wenn auch nicht profilgleich) und ein harmonisches Gesamtkonstrukt zu realisieren, oder?
Schau mal in deinen gültigen Bebauungsplan. Es ist eher die Ausnahme, dass Doppelhäuser nicht profilgleich erstellt werden dürfen.
Wenn ihr wirklich unterschiedlich bauen dürft, muss sich dein Nachbar ja nicht an euch interessieren - ob es harmonisch wird am Ende ist sowieso Geschmacksache
 
Zuletzt aktualisiert 25.09.2025
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