ᐅ Einsicht Notarentwurf Grundstückskauf / Grundstücksteilung Doppelhaushälfte
Erstellt am: 26.02.14 13:19
A
amelie74Liebe User,
derzeit reichen wir mittels des Finanzberaters unsere Unterlagen bei der Bank ein.
Es fehlen noch der Entwurf über die Grundstücksteilung und der Entwurf zum Kaufvertrag.
Unser Grundstücksverkäufer reicht beide Unterlagen direkt beim Finanzberater ein.
Müsste er uns diesen nicht auch extra geben?
Ich möchte diesen nicht erst beim Notar zu Gesicht bekommen, denn dort steht man ggf. unter Zeitdruck.
Wie sieht die Sachlage dazu aus?
Was sollte da aufgelistet sein?
Was muss dort unbedingt enthalten sein?
Danke für die Antworten.
derzeit reichen wir mittels des Finanzberaters unsere Unterlagen bei der Bank ein.
Es fehlen noch der Entwurf über die Grundstücksteilung und der Entwurf zum Kaufvertrag.
Unser Grundstücksverkäufer reicht beide Unterlagen direkt beim Finanzberater ein.
Müsste er uns diesen nicht auch extra geben?
Ich möchte diesen nicht erst beim Notar zu Gesicht bekommen, denn dort steht man ggf. unter Zeitdruck.
Wie sieht die Sachlage dazu aus?
Was sollte da aufgelistet sein?
Was muss dort unbedingt enthalten sein?
Danke für die Antworten.
Stichwort "2-Wochen-Frist" Google mal danach.
Ich zitiere aus einer Fundstelle:
Seit 1. Oktober 2013 gilt das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“. Durch das Gesetz sollen Käufer von Immobilien und Grundstücken besser vor übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden. Sie haben nun ein Recht darauf, ihre Vertragsunterlagen zwei Wochen vor dem vereinbarten Notartermin zu erhalten. Die neue Regelung gilt allerdings nur für Kaufverträge, die zwischen privaten Käufern und Unternehmen abgeschlossen werden.
Generell ist das Verhalten des Grundstückskäufer komisch. Ich würde stutzig werden. Beim Notar würde ich keinen Vertrag unterschreiben, den ich nicht zu 100% verstanden habe. Die Möglichkeit, vor der Unterschrift den Kaufvertragsentwurf von einem Rechtsanwalt Deiner Wahl prüfen zu lassen, wird Dir momentan genommen.
Ich zitiere aus einer Fundstelle:
Seit 1. Oktober 2013 gilt das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“. Durch das Gesetz sollen Käufer von Immobilien und Grundstücken besser vor übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden. Sie haben nun ein Recht darauf, ihre Vertragsunterlagen zwei Wochen vor dem vereinbarten Notartermin zu erhalten. Die neue Regelung gilt allerdings nur für Kaufverträge, die zwischen privaten Käufern und Unternehmen abgeschlossen werden.
Generell ist das Verhalten des Grundstückskäufer komisch. Ich würde stutzig werden. Beim Notar würde ich keinen Vertrag unterschreiben, den ich nicht zu 100% verstanden habe. Die Möglichkeit, vor der Unterschrift den Kaufvertragsentwurf von einem Rechtsanwalt Deiner Wahl prüfen zu lassen, wird Dir momentan genommen.
Wir haben auch schon vor Oktober 2013 (nämlich ein Jahr davor) schon den Notarvertrag vorher zur Ansicht bekommen. Nach Zustellung mussten wir noch 2 Wochen warten, bis wir einen Notartermin ausmachen konnten.
Ansonsten sehe ich es wie klblb, dass ich den Vertrag nur dann unterschreiben würde, wenn ich ihn vorher gelesen und verstanden habe.
Ansonsten sehe ich es wie klblb, dass ich den Vertrag nur dann unterschreiben würde, wenn ich ihn vorher gelesen und verstanden habe.
H
HilfeHilfe26.02.14 14:43Hallo !
Durchaus unüblich bzw. der Notar ist gesetzlich angehalten euch rechtzeitig eine Abschrift zu geben damit ihr euch einlesen könnt und auch bei Unsicherheiten diese klären & ändern lassen könnt.
Ich würde auch immer den Notar mit Fragen löchern. Es ist unglücklich mit den Fragen am Notartermin anzukommen.
Durchaus unüblich bzw. der Notar ist gesetzlich angehalten euch rechtzeitig eine Abschrift zu geben damit ihr euch einlesen könnt und auch bei Unsicherheiten diese klären & ändern lassen könnt.
Ich würde auch immer den Notar mit Fragen löchern. Es ist unglücklich mit den Fragen am Notartermin anzukommen.
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