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Achim FFM
DM-Haus AG Verträge Rechtens ?? Teil II
Es ist mit Sicherheit zu erwarten das sich zum Thema Übertragung der Bauverträge von DM-Haus GmbH auf die DM-Haus AG die Gerichte noch ein Urteil zu fällen haben.
Mann kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das diese Übertragung der Verträge als unwirksam erklärt werden wird.
Da hier ja weitestgehend durch die DM-Haus AG noch keine Leistungen erbracht sind steht also die noch zu klärende Frage im Raum ob der Bauherr rückwirkend ein Kündigungsrecht mit der DM-Haus GMBH hat.
Der Bauherr der den Vertrag mit der DM-Haus AG zugestimmt hat läuft hier in die Falle des
Insolvenzverwalters da er nunmehr die vereinbarte Vertragsstrafe , in der Regel 5 %bis 10 %
Der Bausumme zuzüglich den entgangenen Gewinn an den Insolvenzverwalter zahlen muss.
Was ist wenn der Bau aber schon begonnen ?? Das Gericht aber die Verträge für unwirksam erklärt ?? und jetzt wird es spannend!!!!!!!!!!!
Der Insolvenzverwalter verwaltet jetzt die angefangene Baustelle und der angeschissene ist wieder mal der Handwerker und der Bauherr.
Also bloß keine Verträge mit der DM-Haus AG zeichnen .
Auch ich möchte noch einmal darum Bitten , Verträge nur mit einem Anwalt zu kündigen.
Es ist mit Sicherheit zu erwarten das sich zum Thema Übertragung der Bauverträge von DM-Haus GmbH auf die DM-Haus AG die Gerichte noch ein Urteil zu fällen haben.
Mann kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das diese Übertragung der Verträge als unwirksam erklärt werden wird.
Da hier ja weitestgehend durch die DM-Haus AG noch keine Leistungen erbracht sind steht also die noch zu klärende Frage im Raum ob der Bauherr rückwirkend ein Kündigungsrecht mit der DM-Haus GMBH hat.
Der Bauherr der den Vertrag mit der DM-Haus AG zugestimmt hat läuft hier in die Falle des
Insolvenzverwalters da er nunmehr die vereinbarte Vertragsstrafe , in der Regel 5 %bis 10 %
Der Bausumme zuzüglich den entgangenen Gewinn an den Insolvenzverwalter zahlen muss.
Was ist wenn der Bau aber schon begonnen ?? Das Gericht aber die Verträge für unwirksam erklärt ?? und jetzt wird es spannend!!!!!!!!!!!
Der Insolvenzverwalter verwaltet jetzt die angefangene Baustelle und der angeschissene ist wieder mal der Handwerker und der Bauherr.
Also bloß keine Verträge mit der DM-Haus AG zeichnen .
Auch ich möchte noch einmal darum Bitten , Verträge nur mit einem Anwalt zu kündigen.