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ᐅ Deutsche Massivhaus insolvent ?


Erstellt am: 07.12.2008 19:00

interseption 09.03.2009 14:08
Hei, lasse Dich auf nichts mehr bei Deinem Verkäufer ein! Die Auffanggesellschaft, kann nur eine verkappte neue DM Firma sein oder der neue "Handwerkerpool" Wenn einer von denen unbedingt Dein Haus bauen will und auf den Vertrag bestehen.., sollen Sie Dir eine kostenlose Bankbürgschaft zur bedingungslosen vertraglichen Fertigstellung des Objekt liefern!

Wirst sehen, wie die räudigen Köter sich mit viel Gebell trollen werden!

Die Veräppelten Bauherren, Handwerker, Bauleiter und Verkäufer wußten das schon plus-minus um September...., danach gesellten sich die es noch nicht wußten dazu. Anfang Januar wusste es dann jeder von denen .... die mit DM zu tun hatten oder haben

Achim FFM 09.03.2009 18:11
offene Anfrage an DM-Haus AG

Wann tauchen Sie endlich auf mit Ihrer neuen Internetseite ??
Wie lange muss ich hier noch warten ??
Wann kann ich Sie dann besuchen in Ihrer neuen Abzockerzentrale ??
Wie lange werden Sie es wohl schaffen am Markt zu bleiben ???
Ich werde Sie nicht um Erlaubnis Bitten dann ein neues lustiges Forum zu eröffnen.
Egal wo Sie sich verkriechen , ich finde Sie.

soccerstar79 09.03.2009 19:05
Insolvenzbekanntmachung!!!!

Insolvenzbekanntmachungen.de

8 IN 122/09
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DM -
Deutsche Massivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena, HRB: 501113, Fasaneninsel 1,
07548 Gera ist heute am Montag, 09.03.2009, um 08:00 Uhr beschlossen worden:
1. Rechtsanwältin B. Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera ist als vorläufiger
Verwalter bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Amtsgericht Gera

Bauherrennotruf 09.03.2009 20:14
ACHTUNG >>> zusätzlicher wichtiger Hinweis hierzu!
soccerstar79 schrieb:
Insolvenzbekanntmachungen.de

8 IN 122/09
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DM -
Deutsche Mas-sivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena, HRB: 501113, Fasaneninsel 1,
07548 Gera ist heute am Montag, 09.03.2009, um 08:00 Uhr beschlossen worden:
1. Rechtsanwältin B. Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera ist als vorläufiger
Verwalter bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Amtsgericht Gera


Diese Anordnung des Gerichtes bedeutet nicht, dass man jetzt kündigen kann, damit ist noch KEIN Insolvenzverfahren eröffnet.

Es bedeutet vielmehr eine Sicherungsmaßnahme, damit die Gläubiger davor geschützt werden, das Gelder oder bestehende Verträge aus dem Unternehmen abgezogen werden.
Hierfür bedarf es ab sofort der Zustimmung des eingesetzten ausgewiesenen Rechtsanwaltes.

Damit wird z. B. verhindert, das bestehende Bauverträge aufgekündigt werden und auf eine neue Gesellschaft übertragen werden.
Dadurch wird auch die Grundlage zur Erklärung der Unwirksamkeit von solchen Vertragsaufkündigungen bei einer ausstehenden Insolvenzeröffnung Rechnung getragen.

Für den Bauherren läßt sich daraus kein Recht zur außerordentlichen Kündigung ableiten.

MfG

soccerstar79 09.03.2009 20:21
vielen Dank für dieses Zusatz
MFG

Achim FFM 09.03.2009 20:48
Bauherrennotruf schrieb:
Diese Anordnung des Gerichtes bedeutet nicht, dass man jetzt kündigen kann, damit ist noch KEIN Insolvenzverfahren eröffnet.

Es bedeutet vielmehr eine Sicherungsmaßnahme, damit die Gläubiger davor geschützt werden, das Gelder oder bestehende Verträge aus dem Unternehmen abgezogen werden.
Hierfür bedarf es ab sofort der Zustimmung des eingesetzten ausgewiesenen Rechtsanwaltes.

Damit wird z. B. verhindert, das bestehende Bauverträge aufgekündigt werden und auf eine neue Gesellschaft übertragen werden.
Dadurch wird auch die Grundlage zur Erklärung der Unwirksamkeit von solchen Vertragsaufkündigungen bei einer ausstehenden Insolvenzeröffnung Rechnung getragen.

Für den Bauherren läßt sich daraus kein Recht zur außerordentlichen Kündigung ableiten.

MfG


was ist mit Verträge der DM-Haus GmbH die auf die DM-Haus AG übertragen wurden ??
verträge