W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Deutsche Massivhaus insolvent ?


Erstellt am: 07.12.2008 19:00

Achim FFM 07.03.2009 10:55
Ich bereite eine Klage vor gegen alle jetzigen und gewesenen GGF auf Schadenersatz wegen Betrug und bewusst herbeigeführter Insolvenz.


Was mir noch fehlt ist ein Vertrag der DM-Haus GmbH der auf die DM-Haus AG übertragen wurde.
Der Name und die Anschrift des betroffenen Bauherren kann hier gelöscht sein , sollte aber später als Zeuge zur Verfügung stehen.


Klagebegründung:.
Um eine Insolvenz der DM-Haus GmbH vorzubeugen wurde durch ehemalige Geschäftsführer der DM-Haus GmbH in 2009 eine Dm-Haus AG gegründet.
Die DM-Haus AG hat mit Duldung der der DM-Haus GmbH lukrative Verträge übernommen und somit gewollt oder nicht gewollt der DM-Haus GmbH seine Liquidität entzogen.

Geht nun die DM-Haus GmbH in Insolvenz ist Mann die Schulden Los und das Spiel beginnt von neuem.


In jedem Haus was die DM-Haus AG übernommen hat steckt auch ein kalkulierter Gewinn mit dem die DM-Haus GmbH hätte saniert werden können , aber das war den Herren Geschäftsführern wohl zu anstrengend.

Achim FFM 07.03.2009 11:16
DM-Haus AG Verträge Rechtens ?? Teil II

Es ist mit Sicherheit zu erwarten das sich zum Thema Übertragung der Bauverträge von DM-Haus GmbH auf die DM-Haus AG die Gerichte noch ein Urteil zu fällen haben.

Mann kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das diese Übertragung der Verträge als unwirksam erklärt werden wird.

Da hier ja weitestgehend durch die DM-Haus AG noch keine Leistungen erbracht sind steht also die noch zu klärende Frage im Raum ob der Bauherr rückwirkend ein Kündigungsrecht mit der DM-Haus GMBH hat.

Der Bauherr der den Vertrag mit der DM-Haus AG zugestimmt hat läuft hier in die Falle des
Insolvenzverwalters da er nunmehr die vereinbarte Vertragsstrafe , in der Regel 5 %bis 10 %
Der Bausumme zuzüglich den entgangenen Gewinn an den Insolvenzverwalter zahlen muss.


Was ist wenn der Bau aber schon begonnen ?? Das Gericht aber die Verträge für unwirksam erklärt ?? und jetzt wird es spannend!!!!!!!!!!!


Der Insolvenzverwalter verwaltet jetzt die angefangene Baustelle und der angeschissene ist wieder mal der Handwerker und der Bauherr.


Also bloß keine Verträge mit der DM-Haus AG zeichnen .


Auch ich möchte noch einmal darum Bitten , Verträge nur mit einem Anwalt zu kündigen.

Charlotte 07.03.2009 12:06
Bauherrennotruf

Hallo Herr Nilson,
ich habe die erwünschten Unterlagen erhalten
Daher ganz herzlichen Dank an Sie und natürlich auch an Herrn Lutsch, der sich in der Sache mehr als kooperativ zeigt
Gruß aus Berlin

lum 07.03.2009 13:59
Hallo.
Wir sind auch die betroffenen Bauherren.Wir dürfen ohne Zustimmung von Bank nicht kündigen.Kann da Jemand helfen?

trilino 07.03.2009 14:19
Hallo. Eure Bank kann euch nicht verbieten zu Kündigen. Dazu hat sie kein Recht. Sie kann zwar bei einem anderen Bauträger / Handwerker den Vertrag überdenken aber Eine Kündigung steht jedem frei.
Dazu bitte ich den sehr guten Text von Bauherrennotruf zu lesen. Auf keinem Fall ordentlich kündigen immer über einen Anwalt außerordentlich sonst wird es teuer.

Achim FFM 07.03.2009 14:35
ohne Zustimmung von Bank nicht kündigen.
lum schrieb:
Hallo.
Wir sind auch die betroffenen Bauherren.Wir dürfen ohne Zustimmung von Bank nicht kündigen.Kann da Jemand helfen?


das lassen Sie sich bitte von der Bank mal schriftlich geben ha ha ha

in dem Fall würde die Bank für den Ihnen entstandenen finanziellen Verlust einstehen müssen .

das wäre ein erheblicher Vorteil für Sie
verträgeinsolvenzverwaltervertragübertragungunwirksamanwalt