ᐅ Deutsche Massivhaus insolvent ?
Erstellt am: 07.12.08 19:00
A
Achim FFM07.03.09 10:55Ich bereite eine Klage vor gegen alle jetzigen und gewesenen GGF auf Schadenersatz wegen Betrug und bewusst herbeigeführter Insolvenz.
Was mir noch fehlt ist ein Vertrag der DM-Haus GmbH der auf die DM-Haus AG übertragen wurde.
Der Name und die Anschrift des betroffenen Bauherren kann hier gelöscht sein , sollte aber später als Zeuge zur Verfügung stehen.
Klagebegründung:.
Um eine Insolvenz der DM-Haus GmbH vorzubeugen wurde durch ehemalige Geschäftsführer der DM-Haus GmbH in 2009 eine Dm-Haus AG gegründet.
Die DM-Haus AG hat mit Duldung der der DM-Haus GmbH lukrative Verträge übernommen und somit gewollt oder nicht gewollt der DM-Haus GmbH seine Liquidität entzogen.
Geht nun die DM-Haus GmbH in Insolvenz ist Mann die Schulden Los und das Spiel beginnt von neuem.
In jedem Haus was die DM-Haus AG übernommen hat steckt auch ein kalkulierter Gewinn mit dem die DM-Haus GmbH hätte saniert werden können , aber das war den Herren Geschäftsführern wohl zu anstrengend.
Was mir noch fehlt ist ein Vertrag der DM-Haus GmbH der auf die DM-Haus AG übertragen wurde.
Der Name und die Anschrift des betroffenen Bauherren kann hier gelöscht sein , sollte aber später als Zeuge zur Verfügung stehen.
Klagebegründung:.
Um eine Insolvenz der DM-Haus GmbH vorzubeugen wurde durch ehemalige Geschäftsführer der DM-Haus GmbH in 2009 eine Dm-Haus AG gegründet.
Die DM-Haus AG hat mit Duldung der der DM-Haus GmbH lukrative Verträge übernommen und somit gewollt oder nicht gewollt der DM-Haus GmbH seine Liquidität entzogen.
Geht nun die DM-Haus GmbH in Insolvenz ist Mann die Schulden Los und das Spiel beginnt von neuem.
In jedem Haus was die DM-Haus AG übernommen hat steckt auch ein kalkulierter Gewinn mit dem die DM-Haus GmbH hätte saniert werden können , aber das war den Herren Geschäftsführern wohl zu anstrengend.
A
Achim FFM07.03.09 11:16DM-Haus AG Verträge Rechtens ?? Teil II
Es ist mit Sicherheit zu erwarten das sich zum Thema Übertragung der Bauverträge von DM-Haus GmbH auf die DM-Haus AG die Gerichte noch ein Urteil zu fällen haben.
Mann kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das diese Übertragung der Verträge als unwirksam erklärt werden wird.
Da hier ja weitestgehend durch die DM-Haus AG noch keine Leistungen erbracht sind steht also die noch zu klärende Frage im Raum ob der Bauherr rückwirkend ein Kündigungsrecht mit der DM-Haus GMBH hat.
Der Bauherr der den Vertrag mit der DM-Haus AG zugestimmt hat läuft hier in die Falle des
Insolvenzverwalters da er nunmehr die vereinbarte Vertragsstrafe , in der Regel 5 %bis 10 %
Der Bausumme zuzüglich den entgangenen Gewinn an den Insolvenzverwalter zahlen muss.
Was ist wenn der Bau aber schon begonnen ?? Das Gericht aber die Verträge für unwirksam erklärt ?? und jetzt wird es spannend!!!!!!!!!!!
Der Insolvenzverwalter verwaltet jetzt die angefangene Baustelle und der angeschissene ist wieder mal der Handwerker und der Bauherr.
Also bloß keine Verträge mit der DM-Haus AG zeichnen .
Auch ich möchte noch einmal darum Bitten , Verträge nur mit einem Anwalt zu kündigen.
Es ist mit Sicherheit zu erwarten das sich zum Thema Übertragung der Bauverträge von DM-Haus GmbH auf die DM-Haus AG die Gerichte noch ein Urteil zu fällen haben.
Mann kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das diese Übertragung der Verträge als unwirksam erklärt werden wird.
Da hier ja weitestgehend durch die DM-Haus AG noch keine Leistungen erbracht sind steht also die noch zu klärende Frage im Raum ob der Bauherr rückwirkend ein Kündigungsrecht mit der DM-Haus GMBH hat.
Der Bauherr der den Vertrag mit der DM-Haus AG zugestimmt hat läuft hier in die Falle des
Insolvenzverwalters da er nunmehr die vereinbarte Vertragsstrafe , in der Regel 5 %bis 10 %
Der Bausumme zuzüglich den entgangenen Gewinn an den Insolvenzverwalter zahlen muss.
Was ist wenn der Bau aber schon begonnen ?? Das Gericht aber die Verträge für unwirksam erklärt ?? und jetzt wird es spannend!!!!!!!!!!!
Der Insolvenzverwalter verwaltet jetzt die angefangene Baustelle und der angeschissene ist wieder mal der Handwerker und der Bauherr.
Also bloß keine Verträge mit der DM-Haus AG zeichnen .
Auch ich möchte noch einmal darum Bitten , Verträge nur mit einem Anwalt zu kündigen.
C
Charlotte07.03.09 12:06Bauherrennotruf
Hallo Herr Nilson,
ich habe die erwünschten Unterlagen erhalten
Daher ganz herzlichen Dank an Sie und natürlich auch an Herrn Lutsch, der sich in der Sache mehr als kooperativ zeigt
Gruß aus Berlin
Hallo Herr Nilson,
ich habe die erwünschten Unterlagen erhalten
Daher ganz herzlichen Dank an Sie und natürlich auch an Herrn Lutsch, der sich in der Sache mehr als kooperativ zeigt
Gruß aus Berlin
Hallo. Eure Bank kann euch nicht verbieten zu Kündigen. Dazu hat sie kein Recht. Sie kann zwar bei einem anderen Bauträger / Handwerker den Vertrag überdenken aber Eine Kündigung steht jedem frei.
Dazu bitte ich den sehr guten Text von Bauherrennotruf zu lesen. Auf keinem Fall ordentlich kündigen immer über einen Anwalt außerordentlich sonst wird es teuer.
Dazu bitte ich den sehr guten Text von Bauherrennotruf zu lesen. Auf keinem Fall ordentlich kündigen immer über einen Anwalt außerordentlich sonst wird es teuer.
A
Achim FFM07.03.09 14:35ohne Zustimmung von Bank nicht kündigen.
das lassen Sie sich bitte von der Bank mal schriftlich geben ha ha ha
in dem Fall würde die Bank für den Ihnen entstandenen finanziellen Verlust einstehen müssen .
das wäre ein erheblicher Vorteil für Sie
lum schrieb:
Hallo.
Wir sind auch die betroffenen Bauherren.Wir dürfen ohne Zustimmung von Bank nicht kündigen.Kann da Jemand helfen?
das lassen Sie sich bitte von der Bank mal schriftlich geben ha ha ha
in dem Fall würde die Bank für den Ihnen entstandenen finanziellen Verlust einstehen müssen .
das wäre ein erheblicher Vorteil für Sie
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