Treppe / Treppengeländer rechts/links

4,50 Stern(e) 4 Votes
B

Bauanfänger01

Hallo,

kann mir jemand helfen, wie die DIN18065 bezüglich des Handlaufes auszulegen ist.
Wir haben eine zweiläufige gegenläufige Treppe mit Wendepodest.
Der Handlauf befindet sich auf dem ersten Teil der Treppe auf der rechten Seite, nach dem Podest wechselt der Handlauf auf die linke Seite. Ist dies lt. DIN zulässig?

Vielen Danke schon mal
 
N

nordanney

Das Geländer gehört dorthin, wo die offene Seite der Treppe ist. So steht es doch in der DIN, oder? Ist es bei Euch der Fall oder nicht? Die Seite an sich ist völlig egal...
 
B

Bauanfänger01

Wir haben keine "offene Seite". Wände sind gemauert. Es geht nicht um ein Treppengeländer, sondern nur um den Handlauf.
Sprich: ich laufe mit einer schweren Tasche in der Hand die Treppe nach oben und halte mich dabei am Handlauf fest; nach dem Podest wechselt der Handlauf auf die andere Seite, d.h. ich muss die Tasche von der einen in die andere Hand wechseln um mich wieder am Handlauf festzuhalten.
 
N

nordanney

Ach so!
Bei einer geschlossenen Treppe sollte der Handlauf doch immer auf rechte Seite sein (von oben betrachtet). Grund ist wohl, dass man sich beim Absteigen dann besser festhalten kann, da der Großteil der Bevölkerung Rechtshänder ist. Eine feste Vorschrift (muss) kenne ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben