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DG
Ja, aber eben keine "Abtretung". Das Dilemma ist, dass Du keine FB benötigst und keine Bankbürgschaft bekommst, sprich: Du kannst den Vertrag nicht erfüllen. Was dem GU das Recht einräumt, den Vertrag kündigen zu können - was ihm aber außer Ärger und Verlusten nicht viel bringt, wenn man Bauexperte folgen will.Ich schulde dem Bauunternehmen eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft. Warum sollte das Bauunternehmen mir kündigen?
Wenn ich keine Finanzierungsbestätigung erbringen kann, dann muss einen Bankbürgschaft her.
Ergo würde ich dem GU mal das Sparbuch zeigen und auf Einsicht hoffen. Ist ja schließlich nicht verboten, 100% Eigenkapital zu haben.
MfG
Dirk Grafe