Abtretungserklärung aus Guthaben

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D

DG

Ich schulde dem Bauunternehmen eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft. Warum sollte das Bauunternehmen mir kündigen?

Wenn ich keine Finanzierungsbestätigung erbringen kann, dann muss einen Bankbürgschaft her.
Ja, aber eben keine "Abtretung". Das Dilemma ist, dass Du keine FB benötigst und keine Bankbürgschaft bekommst, sprich: Du kannst den Vertrag nicht erfüllen. Was dem GU das Recht einräumt, den Vertrag kündigen zu können - was ihm aber außer Ärger und Verlusten nicht viel bringt, wenn man Bauexperte folgen will.

Ergo würde ich dem GU mal das Sparbuch zeigen und auf Einsicht hoffen. Ist ja schließlich nicht verboten, 100% Eigenkapital zu haben.

MfG
Dirk Grafe
 
L

Landschafter1

Sorry wollte den Thread nicht "missbrauchen".

Mein Berater vom Verband Privater Bauherren hat probiert als Mediator aufzutreten, nachdem die Fristsetzung meines RA nicht "gefruchtet" hatte ... Habe mich bis dato auch in jeder Entscheidung an die Empfehlung meiner Berater gehalten. Mein RA Fachanwalt für Bau - und Architektenrecht und der Betreuer vom Verband Privater Bauherren haben mir geraten aufgrund des doppelten Einbehaltrechts erst mal die Mängel abstellen zulassen. Da die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (mangelfrei oder gar falsches Material) sehe ich den GU im Vertragsbruch.
Er verkauft mir ein Metallverbundrohr für die Fußbodenheizung liefert aber PE Rohr, er verkauft mir eine Bodenplatte nach DIN 18014-2014:3 liefert die aber nicht, sondern eine mindeweriges Produkt - stellt den vollen Betrag in Rechnung - ähnlich bei den Durchführungen der Kabel für die Rollomotoren - Abgedichtet mit Silikon - OSB Platte drüber , dann siehts der Bauherr nicht mehr ... Ähnlich seine Sanierung des Ringerders... Fahre abends hin und schaue mir das an - sehe knapp 50cm unter dem Sockel - ich rief den Gutachter und den GU an - deren Aussage, sie füllen doch noch 30/40 cm Boden auf dem ganzen Grundstück an .... Ähm nein, man muss davon ausgehen das alles so bleibt und wir uns als Garten-Landschaftsbauer nicht die Gestaltung des GU erstellen lassen bzw. seines Gutachters
 
P

Payday

frage: was erhoffst du dir hier noch?! du hast nen Gutachter und nen Anwalt bereits eingeschaltet. wenn das zusammen am Tisch klären nicht fruchtet muss dir wohl dein Anwalt weitere Möglichkeiten offenbaren. das dauert und kostet immer viel Geld. wie Bauexperte schon sagte, gibts immer 2 runden und endet im Vergleich, so das du deine Anwaltskosten so oder so selber bezahlen musst. am ende in 2jahren gibts dann paar Euro aus den Vergleich, mit den man mit ganz ganz ganz viel mühe eventuell deine eigenen kosten wieder reinholst. die minderleistungen (zb PE statt metallrohr) sind dann aber quasi "weg verglichen worden".

im Grunde MUSST du heute mit den GU irgendwie vernünftig da aus der Sache kommen. bei all deinen aufgeführten Mängeln/Fehlern wird das aber wohl kein gutes ende nehmen. im besten fall kommst du jetzt aus deinen vertrag und kannst den Bau selber zu Ende bringen.
 
L

Landschafter1

Payday, vermutlich wollte ich meine Frustration bzw meine Situstin mit jemanden Teilen,wie euch , die sich mit dem Thema Bauen Beschäftigten .... Bekomme in der Firma und im Bekanntenkreis oft nur die Aussage ... siehste hab ich dir doch gleich gesagt
 
B

Bauexperte

Payday, vermutlich wollte ich meine Frustration bzw meine Situstin mit jemanden Teilen,wie euch , die sich mit dem Thema Bauen Beschäftigten ....
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen - auch beim Hausbau gilt das Prinzip von Ursache + Wirkung.

Als ich von Nachbesserung beim Zahlungsplan und anschließend von "Thermobodenplatte" gelesen habe - und ohne, daß ich Deinen Anbieter kenne, war mir klar, daß Du Dir Deinen Baupartner nicht nach kfm. Gesichtspunkten ausgesucht hast. Deshalb habe ich geantwortet, wie es in post #31 nachzulesen ist.

Ruskin´s Zitat gilt wie ehedem auch; sieh also zu, daß Du das Beste aus der Situation schöpfen kannst, ohne "gutes" Geld "schlechtem" hInterhyprwerfen zu müssen. Je nach Klauseln in Deinem Vertrag und Höhe der bisher geleisteten Abschlagszahlungen, solltest Du mit Deinem RA und Verband Privater Bauherren-Berater auch über den Vorschlag meines Vorposters diskutieren. ABER nur dann, wenn Du auch verlässliche Partner an Deiner Seite weißt, welche Dir bei der Fertigstellung des BV kompetent zur Seite stehen. Ansonsten lauert die nächste Stolperfalle.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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