D
derKillesberger
Liebe Forumgemeinde,
wir haben vor kurzem eine ETW in einem Kulturdenkmal erworben. Der Erwerb erfolgt in unsaniertem Zustand vom Eigentümer. Der Ausbau der WE wird von uns in Zusammenarbeit mit einem durch uns beauftragten Architekt erfolgen.
Hierzu wurde ein auf der HOAI basierender Architektenvertrag abgeschlossen.
Es handelt sich um einen sehr komplexen Ausbau einer DG-WHG inkl. darüber liegender Bühne und einer WFL von 162qm. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 190.000 Euro netto.
Die Details habe ich als Anhang eingefügt.
Als "Zusatzleistungen" wurden im Vertrag folgende Leistungen vereinbart - hierzu
Bestandsaufnahme/Aufmaß: 2.200 Euro netto (LP 1-3)
Elektroplanung + Ausschreibung: 1.800 Euro netto (LP 5)
Sanitärplanung + Ausschreibung: 1.500 Euro netto (LP 5)
meine 1. Frage:
Sind diese Leistungen gemäß HOAI nicht sowieso bereits mit Bezahlung der LP 1 - 5 abgegolten? Darf hierfür ein sep. Aufschlag verrechnet werden?
meine 2. Frage:
Da es sich um ein Kulturdenkmal handelt, wünscht die Bank einen Energieeinsparverordnung-Konzept zur Gewährung des Nr. 151 KFW-Programms. Den Energieeinsparverordnung-Nachweis kann der Architekt nicht selbst erbringen (unserer Auffassung nach jedoch Teil der LP 3 - lt. Wikipedia) jedoch sagte uns der Architekt nicht mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist.
Frage: ist der Energieeinsparverordnung-Nachweis Teil des Architektenhonorars der LP 1-9 was in unserem Fall mit ca. 54.000 Euro recht großzügig gemessen ist.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung
MfG
derKillesberger
wir haben vor kurzem eine ETW in einem Kulturdenkmal erworben. Der Erwerb erfolgt in unsaniertem Zustand vom Eigentümer. Der Ausbau der WE wird von uns in Zusammenarbeit mit einem durch uns beauftragten Architekt erfolgen.
Hierzu wurde ein auf der HOAI basierender Architektenvertrag abgeschlossen.
Es handelt sich um einen sehr komplexen Ausbau einer DG-WHG inkl. darüber liegender Bühne und einer WFL von 162qm. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 190.000 Euro netto.
Die Details habe ich als Anhang eingefügt.
Als "Zusatzleistungen" wurden im Vertrag folgende Leistungen vereinbart - hierzu
Bestandsaufnahme/Aufmaß: 2.200 Euro netto (LP 1-3)
Elektroplanung + Ausschreibung: 1.800 Euro netto (LP 5)
Sanitärplanung + Ausschreibung: 1.500 Euro netto (LP 5)
meine 1. Frage:
Sind diese Leistungen gemäß HOAI nicht sowieso bereits mit Bezahlung der LP 1 - 5 abgegolten? Darf hierfür ein sep. Aufschlag verrechnet werden?
meine 2. Frage:
Da es sich um ein Kulturdenkmal handelt, wünscht die Bank einen Energieeinsparverordnung-Konzept zur Gewährung des Nr. 151 KFW-Programms. Den Energieeinsparverordnung-Nachweis kann der Architekt nicht selbst erbringen (unserer Auffassung nach jedoch Teil der LP 3 - lt. Wikipedia) jedoch sagte uns der Architekt nicht mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist.
Frage: ist der Energieeinsparverordnung-Nachweis Teil des Architektenhonorars der LP 1-9 was in unserem Fall mit ca. 54.000 Euro recht großzügig gemessen ist.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung
MfG
derKillesberger