ᐅ Leistungen/Leistungsphase 1-3 nach HOAI/raumbildenden Maßnahmen in einer ETW
Erstellt am: 10.03.13 18:05
D
derKillesberger10.03.13 18:05Liebe Forumsgemeinde,
wir haben vor kurzem eine ETW in einem Kulturdenkmal erworben. Der Erwerb erfolgt in unsaniertem Zustand vom Eigentümer. Der Ausbau der Wohneinheit wird von uns in Zusammenarbeit mit einem durch uns beauftragten Architekt erfolgen.
Hierzu wurde ein auf der HOAI basierender Architektenvertrag abgeschlossen.
Es handelt sich um einen sehr komplexen Ausbau einer DG-WHG inkl. darüber liegender Bühne und einer Wohnfläche von 162qm. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 190.000 Euro netto.
Die Details habe ich als Anhang eingefügt.
Als "Zusatzleistungen" wurden im Vertrag folgende Leistungen vereinbart - hierzu
Bestandsaufnahme/Aufmaß: 2.200 Euro netto (Leistungsphase 1-3)
Elektroplanung + Ausschreibung: 1.800 Euro netto (Leistungsphase 5)
Sanitärplanung + Ausschreibung: 1.500 Euro netto (Leistungsphase 5)
meine 1. Frage:
Sind diese Leistungen gemäß HOAI nicht sowieso bereits mit Bezahlung der Leistungsphase 1 - 5 abgegolten? Darf hierfür ein sep. Aufschlag verrechnet werden?
meine 2. Frage:
Da es sich um ein Kulturdenkmal handelt, wünscht die Bank einen Energieeinsparverordnung-Konzept zur Gewährung des Nr. 151 KFW-Programms. Den Energieeinsparverordnung-Nachweis kann der Architekt nicht selbst erbringen (unserer Auffassung nach jedoch Teil der Leistungsphase 3 - lt. Wikipedia) jedoch sagte uns der Architekt nicht mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist.
Frage: ist der Energieeinsparverordnung-Nachweis Teil des Architektenhonorars der Leistungsphase 1-9 was in unserem Fall mit ca. 54.000 Euro recht großzügig gemessen ist.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
MfG
derKillesberger

wir haben vor kurzem eine ETW in einem Kulturdenkmal erworben. Der Erwerb erfolgt in unsaniertem Zustand vom Eigentümer. Der Ausbau der Wohneinheit wird von uns in Zusammenarbeit mit einem durch uns beauftragten Architekt erfolgen.
Hierzu wurde ein auf der HOAI basierender Architektenvertrag abgeschlossen.
Es handelt sich um einen sehr komplexen Ausbau einer DG-WHG inkl. darüber liegender Bühne und einer Wohnfläche von 162qm. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 190.000 Euro netto.
Die Details habe ich als Anhang eingefügt.
Als "Zusatzleistungen" wurden im Vertrag folgende Leistungen vereinbart - hierzu
Bestandsaufnahme/Aufmaß: 2.200 Euro netto (Leistungsphase 1-3)
Elektroplanung + Ausschreibung: 1.800 Euro netto (Leistungsphase 5)
Sanitärplanung + Ausschreibung: 1.500 Euro netto (Leistungsphase 5)
meine 1. Frage:
Sind diese Leistungen gemäß HOAI nicht sowieso bereits mit Bezahlung der Leistungsphase 1 - 5 abgegolten? Darf hierfür ein sep. Aufschlag verrechnet werden?
meine 2. Frage:
Da es sich um ein Kulturdenkmal handelt, wünscht die Bank einen Energieeinsparverordnung-Konzept zur Gewährung des Nr. 151 KFW-Programms. Den Energieeinsparverordnung-Nachweis kann der Architekt nicht selbst erbringen (unserer Auffassung nach jedoch Teil der Leistungsphase 3 - lt. Wikipedia) jedoch sagte uns der Architekt nicht mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist.
Frage: ist der Energieeinsparverordnung-Nachweis Teil des Architektenhonorars der Leistungsphase 1-9 was in unserem Fall mit ca. 54.000 Euro recht großzügig gemessen ist.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
MfG
derKillesberger
B
Bauexperte12.03.13 11:16Hallo,
Deine Anlage ist zu klein und damit nicht lesbar.
Grüße, Bauexperte
derKillesberger schrieb:Wikipedia ist nicht gerade eine belastbare Informationsquelle, da nicht seriös geprüft 😕
..... Den Energieeinsparverordnung-Nachweis kann der Architekt nicht selbst erbringen (unserer Auffassung nach jedoch Teil der Leistungsphase 3 - lt. Wikipedia) jedoch sagte uns der Architekt nicht mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist.
...
Deine Anlage ist zu klein und damit nicht lesbar.
Grüße, Bauexperte
D
derKillesberger12.03.13 21:26Hallo Bauexperte,
danke für Deinen Hinweis bzgl. dem Anhang. Leider weiß ich nicht, wie ich die Berechnung größer bekomme. Die Berechnung habe ich mit HOAI-Online.de gemacht. Im Prinzip war Sie nur als Ergänzung gedacht. Alle Fakten hatte ich ja auch im Text erwähnt.
Das WIKIPEDIA nicht immer belastbare Ergebnisse liefert ist mir im Prinzip klar die dort beschriebenen Stellen haben sich für mich aber plausibel angehört.
Ich finde 54.000 Euro als Honorar für eine solche Massnahme sicherlich nicht kleinlich kalkuliert.
Kennst Du Dich mit den einzelnen LP´s aus und deren Inhalt?
Beste Grüße
André Maschel
danke für Deinen Hinweis bzgl. dem Anhang. Leider weiß ich nicht, wie ich die Berechnung größer bekomme. Die Berechnung habe ich mit HOAI-Online.de gemacht. Im Prinzip war Sie nur als Ergänzung gedacht. Alle Fakten hatte ich ja auch im Text erwähnt.
Das WIKIPEDIA nicht immer belastbare Ergebnisse liefert ist mir im Prinzip klar die dort beschriebenen Stellen haben sich für mich aber plausibel angehört.
Ich finde 54.000 Euro als Honorar für eine solche Massnahme sicherlich nicht kleinlich kalkuliert.
Kennst Du Dich mit den einzelnen LP´s aus und deren Inhalt?
Beste Grüße
André Maschel
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