Rechnung Heizung, Austausch Ölheizung gegen Pelletheizung - Frage

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HansiH

Hallo zusammen,

keine Ahnung ob ich hier richtig bin...Wir haben vor kurzem unsere Ölheizung gegen eine Pelletheizung austauchen lassen. Im Angebot hat man uns gesagt, dass die Umrüstung kein Problem ist und sehr schnell geht (ist in einem halben Tag geschehen, hat man mir erzählt). Im Angebot stehen 2 Monteure mit je 8 Std. und ein Techniker mit 2 Stunden. Man musste im Endeffekt die Heizung aus der Garage in den Keller tragen. Die alte Ölheizung wurde abgebaut (Entsorgung habe ich übernommen), die neue hingeschraubt, angeschlossen (inkl. der neuen Rohre zum alten Pufferspeicher, neue Fühler am Pufferspeicher etc...).

Jetzt kam die Rechnung. Die Monteure waren 2 Tage da. Zum Transport in den Keller hat man 4 Leute gebraucht. Insgesamt sind es jetzt 42 Std. für die Monteure und über 6 Stunden für den Techniker!!!

Ich war leider an den Tagen nicht daheim, bin nur immer Nachmittags gekommen und kann nicht ganz nachvollziehen, wann wer da war. Am letzten Tag bin ich um 15 Uhr gekommen, da sind die Monteure gerade gegangen. Ich bin daneben gestanden, wie der Techniker sich die Anleitung durchgelesen hat - ein bisserl auf der Heizung rumgetippt hat, da die Heizung sehr langsam von den Temperaturen "hochgefahren" ist. um ca. 16:00 Uhr ist er dann gefahren, um 17 Uhr wieder gekommen und um 19:30 wieder gefahren, weil er sich nicht sicher war, ob die Heizung richtig läuft. Dabei hat er mir erzählt, dass die neuen Heizungen wohl sehr langsam hochfahren beim ersten mal. Verändert hat er aber eigentlich nichts mehr, sondern eher abgewartet.

Muss ich das jetzt alles bezahlen? Wenn ich ehrlich bin, kam mir der Techniker nicht so vor, als wüsste er, an was es liegt. Auch wenn es wirklich ein Problem mit der Heizung gegeben hätte, muss ich das bezahlen, weil er nicht genau weiß, was falsch läuft, beim ersten Anlauf der Heizung?

Bitte um Rückmeldung!

Vielen Dank!!!
 
M

maveric

JA! Weil du die Leistung, die im Vertrag steht, offensichtlich erhalten hast. Ob dir das gefällt oder nicht.
Demnach wären Angebote bzw Kostenvoranschläge ja relativ nutzlos -> günstig vorrechnen; teuer abrechnen - das Argument das die Leistung erbracht worden ist, rechtfertigt dann die Mehrkosten...


Angebote sind letztlich fachliche Schätzungen; natürlich kann die Rechnung abweichen. Hinzunehmende Abweichung sind m.E. jedoch begrenzt. Soweit mir bekannt werden Abweichungen bis 20% (?) anerkannt.
 
M

Meecrob

Darüber kann man sich streiten. In letzter Instanz vor Gericht. In erster Instanz hilft sicherlich ein Gespräch mit dem Meister.
 
S

S.D.

Deshalb macht es immer Sinn, einen Festpreis zu vereinbaren. Bei mir waren etliche Positionen im Angebot, die "nach Aufwand" berechnet werden sollten.
Eine Rechnung sollte und darf nur einen gewissen Prozentsatz vom Angebot abweichen. Was nützt mir ein Angebot, wenn die Rechnungssumme hinterher erheblich abweicht.
Ein Angebot ist verbindlich - der Handwerker hat sich daran zu halten. Gewisse Abweichungen (10 % ???) sind meines Wissens zulässig.

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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