ᐅ Fertighaus 154 qm Werkvertrag
Erstellt am: 30.11.12 23:16
Hallo,
wir haben uns für ein Fertighaus mit 154 qm Wohnfläche entschieden.
Dieses ist im Katalog als Einfamilienhaus dargestellt. Lt.Berater ist es aber kein Problem dies
auch als Doppelhaus zu bauen. Nun schickt uns aber der Architekt ( dieser arbeitet mit der Fertighausfirma zusammen ) immer nur Baupläne mit 130qm, 140qm oder auch mit 145 qm Wohnfläche.
Nach unseren Angaben sollte das Fertighaus ( Werkvertrag unterschrieben mit 154 qm ) aber auch diese
154 qm aufweisen. Der Architekt meinte aber nun das wäre nicht so einfach umzusetzen. Meine Frage wäre nun: Warum ist kann ich dieses Haus nicht mit 154 qm Wohnfläche bauen? Lt.Baufenster 6,50 x 15 müsste dies doch gehen.
wir haben uns für ein Fertighaus mit 154 qm Wohnfläche entschieden.
Dieses ist im Katalog als Einfamilienhaus dargestellt. Lt.Berater ist es aber kein Problem dies
auch als Doppelhaus zu bauen. Nun schickt uns aber der Architekt ( dieser arbeitet mit der Fertighausfirma zusammen ) immer nur Baupläne mit 130qm, 140qm oder auch mit 145 qm Wohnfläche.
Nach unseren Angaben sollte das Fertighaus ( Werkvertrag unterschrieben mit 154 qm ) aber auch diese
154 qm aufweisen. Der Architekt meinte aber nun das wäre nicht so einfach umzusetzen. Meine Frage wäre nun: Warum ist kann ich dieses Haus nicht mit 154 qm Wohnfläche bauen? Lt.Baufenster 6,50 x 15 müsste dies doch gehen.
B
Bauexperte01.12.12 01:19Hallo,
Was antwortet denn Dein Architekt auf Deine Frage?
Freundliche Grüße
merian schrieb:Wenn die Ursprungsplanung Lösungsmöglichkeiten für den Entfall der Fenster an der Kommunwand bietet, ist es auch kein Problem. Unter dieser Voraussetzung kann nahezu jedes Einfamilienhaus als Doppelhaushälfte konzipiert werden.
Lt.Berater ist es aber kein Problem dies auch als Doppelhaus zu bauen.
merian schrieb:Weshalb hast Du den Werkvertrag überhaupt auf - für Dich - falschen Grundrissen unterzeichnet?
Nach unseren Angaben sollte das Fertighaus ( Werkvertrag unterschrieben mit 154 qm ) aber auch diese 154 qm aufweisen.
merian schrieb:Dafür kann es unterschiedliche Antworten geben:
Der Architekt meinte aber nun das wäre nicht so einfach umzusetzen. Meine Frage wäre nun: Warum ist kann ich dieses Haus nicht mit 154 qm Wohnfläche bauen? Lt.Baufenster 6,50 x 15 müsste dies doch gehen.
- die Vorgaben der textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan ergeben eine reduzierte Wohnfläche nach DIN - z.B. wo wird der Schnittpunkt der Traufe gemessen?
- Du baust 1-geschossig mit niedrigem/ohne Drempel und die 2-Meterlinie liegt weit innen, dadurch reduziert sich die Wohnfläche nach DIN im DG
- Du bist der 2. DH-Partner und mußt Dich an die Vorgaben Deines Nachbarn halten, dessen Baugenehmigung bereits vorliegt; dadurch reduziert sich ggfs. die Wohnfläche nach DIN im DG
- Du verwechselst Wohnfläche mit Grundfläche (GF)
- usw.
Was antwortet denn Dein Architekt auf Deine Frage?
Freundliche Grüße
Also wir haben lt.Werkvertrag das Evolution 154 gekauft.
Jedoch meinte der Architekt 140 qm würden auch genügen ( wir bauen ein Doppelhaus für unsere beiden Kinder, welches wir an diese vermieten ). Wir haben jetzt eine Berechnung bekommen:
Von unserem Fertighausanbieter:
Bebaute Fläche: 97,72 m2
Hausmaße: 6,5 x 15 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 28 Grad
Kniestock: 1,69 m
Nettogrundfläche EG 82,19 m2
Nettogrundfläche DG 80,83 m2
Gesamtgrundfläche 163,02 m2
Mehrkosten hierzu 37.984,00 Euro ( weil wir um 1,50 Meter verlängert haben.
Aber eigentlich wollten wir nur 154 qm ( wie im Werkvertrag unterschrieben )
Nachdem wir uns nun den Bauplan angesehen haben, meinte der Fertighausanbieter die Nettogrundfläche sei ohne Terrasse, Balkon, Garage und Geräte. Diese Fläche benötigen diese für die Bewertung der Heizfläche ( wegen Vermietung ). Die Wohnfläche des Architekten richtet sich nach dem Baurecht und weichen von diesen Nettogrundflächen ab 🙁. Lt.Baufenster dürfen wir 6,50 x 15 Meter bauen. Wir wollen aber doch nur eine reine Wohnfläche von 154 qm ( wie auch im Werkvertrag unterschrieben ). Ist dies wirklich so kompliziert dies umzusetzen.
Und müssen wir jetzt 37.984,00 Euro mehr bezahlen für 1,50 Meter Hausverlängerung ( ohne Bodenplatte )
Jedoch meinte der Architekt 140 qm würden auch genügen ( wir bauen ein Doppelhaus für unsere beiden Kinder, welches wir an diese vermieten ). Wir haben jetzt eine Berechnung bekommen:
Von unserem Fertighausanbieter:
Bebaute Fläche: 97,72 m2
Hausmaße: 6,5 x 15 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 28 Grad
Kniestock: 1,69 m
Nettogrundfläche EG 82,19 m2
Nettogrundfläche DG 80,83 m2
Gesamtgrundfläche 163,02 m2
Mehrkosten hierzu 37.984,00 Euro ( weil wir um 1,50 Meter verlängert haben.
Aber eigentlich wollten wir nur 154 qm ( wie im Werkvertrag unterschrieben )
Nachdem wir uns nun den Bauplan angesehen haben, meinte der Fertighausanbieter die Nettogrundfläche sei ohne Terrasse, Balkon, Garage und Geräte. Diese Fläche benötigen diese für die Bewertung der Heizfläche ( wegen Vermietung ). Die Wohnfläche des Architekten richtet sich nach dem Baurecht und weichen von diesen Nettogrundflächen ab 🙁. Lt.Baufenster dürfen wir 6,50 x 15 Meter bauen. Wir wollen aber doch nur eine reine Wohnfläche von 154 qm ( wie auch im Werkvertrag unterschrieben ). Ist dies wirklich so kompliziert dies umzusetzen.
Und müssen wir jetzt 37.984,00 Euro mehr bezahlen für 1,50 Meter Hausverlängerung ( ohne Bodenplatte )
B
Bauexperte02.12.12 12:51Hallo,
Du hast meine Frage nicht beantwortet, weshalb Du einen Werkvertrag unterzeichnet hast, der nicht Deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht?
Freundliche Grüße
Du hast meine Frage nicht beantwortet, weshalb Du einen Werkvertrag unterzeichnet hast, der nicht Deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht?
merian schrieb:Das ist in seinen Abmessungen ein komplett anderes Haus; durch die Änderungen der Außenmaße entsteht ein anderer Charakter. Dein Anbieter mußte also nicht "nur" die Kommunwand anpassen, sondern einen komplett neuen Grundriss planen.
Also wir haben lt.Werkvertrag das Evolution 154 gekauft.
merian schrieb:Wird es das Haus des Architekten oder Deines?
Jedoch meinte der Architekt 140 qm würden auch genügen ( wir bauen ein Doppelhaus für unsere beiden Kinder, welches wir an diese vermieten ).
merian schrieb:Im ersten Überschlag kommt das hin.
Wir haben jetzt eine Berechnung bekommen:
Von unserem Fertighausanbieter:
Bebaute Fläche: 97,72 m2
Hausmaße: 6,5 x 15 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 28 Grad
Kniestock: 1,69 m
Nettogrundfläche EG 82,19 m2
Nettogrundfläche DG 80,83 m2
Gesamtgrundfläche 163,02 m2
merian schrieb:Das ist ein Schluck aus der Pulle, vor Allem wenn man bedenkt, daß der "Einstandspreis" irgendwo im Bereich € 1.030/qm/Wohnfläche liegt. Für gute 18 qm mehr Wohnfläche zahlst Du jetzt round about € 2.100,00/qm/Wohnfläche ohne Bodenplatte.
Mehrkosten hierzu 37.984,00 Euro ( weil wir um 1,50 Meter verlängert haben. Aber eigentlich wollten wir nur 154 qm ( wie im Werkvertrag unterschrieben )
merian schrieb:Nettoflächen bleiben Nettoflächen 😕 Was Dein Berater vmtl. meint, ist, daß die Terrasse, der Balkon und die Garage mit in den qm-Preis pro qm-Vermietung einfließt. Weder der Balkon, die Terrasse und erst recht nicht die Garage werden hoffentlich beheizt?
Nachdem wir uns nun den Bauplan angesehen haben, meinte der Fertighausanbieter die Nettogrundfläche sei ohne Terrasse, Balkon, Garage und Geräte. Diese Fläche benötigen diese für die Bewertung der Heizfläche ( wegen Vermietung ). Die Wohnfläche des Architekten richtet sich nach dem Baurecht und weichen von diesen Nettogrundflächen ab 🙁.
merian schrieb:Dafür reicht ein Hauskörper von 6.50 x 14.0 m; sind dann nicht ganz 154 qm/Wohnfläche - in etwa 151 qm/Wohnfläche
Lt.Baufenster dürfen wir 6,50 x 15 Meter bauen. Wir wollen aber doch nur eine reine Wohnfläche von 154 qm ( wie auch im Werkvertrag unterschrieben ). Ist dies wirklich so kompliziert dies umzusetzen.
merian schrieb:Wenn Du auf 15.0 m in der Tiefe verlängern willst, ja. Verlängert sich der Hauskörper "nur" auf 14.0 m in der Tiefe, entsprechend weniger.
Und müssen wir jetzt 37.984,00 Euro mehr bezahlen für 1,50 Meter Hausverlängerung ( ohne Bodenplatte )
Freundliche Grüße
Bauexperte schrieb:
Hallo,
Du hast meine Frage nicht beantwortet, weshalb Du einen Werkvertrag unterzeichnet hast, der nicht Deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht?Wir wollten ein Doppelhaus mit 154 qm Wohnfläche. Dies war als Doppelhaus nicht im Katalog aufgeführt ( hier waren es nur 130qm lt.Katalog )Somit haben wir uns für das Evolution 154 entschieden. Der Kommentar war, kein Problem dies als Doppelhaus umzubauen.
Bauexperte schrieb:
Das ist in seinen Abmessungen ein komplett anderes Haus; durch die Änderungen der Außenmaße entsteht ein anderer Charakter. Dein Anbieter mußte also nicht "nur" die Kommunwand anpassen, sondern einen komplett neuen Grundriss planen.Dies wäre überhaupt kein Problem lt.Anbieter.Bauexperte schrieb:
Wird es das Haus des Architekten oder Deines?Eigentlich meins 🙂Bauexperte schrieb:
Im ersten Überschlag kommt das hin.Aber da es hier nun mit 163,02 qm berechnet worden ist, kostet dies auch entsprechend mehr 🙁Bauexperte schrieb:
Das ist ein Schluck aus der Pulle, vor Allem wenn man bedenkt, daß der "Einstandspreis" irgendwo im Bereich € 1.030/qm/Wohnfläche liegt. Für gute 18 qm mehr Wohnfläche zahlst Du jetzt round about € 2.100,00/qm/Wohnfläche ohne Bodenplatte.Ja ich will eigentlich nur 154qm Wohnfläche. Bauexperte schrieb:
Nettoflächen bleiben Nettoflächen 😕 Was Dein Berater vmtl. meint, ist, daß die Terrasse, der Balkon und die Garage mit in den qm-Preis pro qm-Vermietung einfließt. Weder der Balkon, die Terrasse und erst recht nicht die Garage werden hoffentlich beheizt?Will eigentlich nicht Außenbereich beheizen 🙁Bauexperte schrieb:
Dafür reicht ein Hauskörper von 6.50 x 14.0 m; sind dann nicht ganz 154 qm/Wohnfläche - in etwa 151 qm/WohnflächeIch wäre mit 151 qm volllllllllllll zufrieden, aber dann bitte ohne Aufpreis ( Werkvertrag unterschrieben mit 154 qm )Bauexperte schrieb:
Wenn Du auf 15.0 m in der Tiefe verlängern willst, ja. Verlängert sich der Hauskörper "nur" auf 14.0 m in der Tiefe, entsprechend weniger.Ich will eigentlich nur so verlängern das ich auf 154qm ( oder 151qm wie oben beschrieben ) komme. Aber irgendwie spreche ich mit dem Architekt eine andere Sprache.B
Bauexperte03.12.12 12:16Hallo,
Freundliche Grüße
merian schrieb:Das wird sicherlich so gewesen sein, ich hätte mir an Deiner Stelle trotzdem erst Pläne vorlegen gelassen, bevor ich irgendwo "meinen Otto" darunter setze. Hoffentlich erinnerst Du Dich - in zukünftig vergleichbaren Situationen - an Dein daraus resultierendes Durcheinander.
Wir wollten ein Doppelhaus mit 154 qm Wohnfläche. Dies war als Doppelhaus nicht im Katalog aufgeführt ( hier waren es nur 130qm lt.Katalog )
Somit haben wir uns für das Evolution 154 entschieden. Der Kommentar war, kein Problem dies als Doppelhaus umzubauen.
merian schrieb:Ob dies so ohne Weiteres möglich ist, sagt Dir Dein Werkvertrag nebst Anlagen; dazu kann hier Niemand etwas sagen.
Ich wäre mit 151 qm volllllllllllll zufrieden, aber dann bitte ohne Aufpreis ( Werkvertrag unterschrieben mit 154 qm )
Ich will eigentlich nur so verlängern das ich auf 154qm ( oder 151qm wie oben beschrieben ) komme. Aber irgendwie spreche ich mit dem Architekt eine andere Sprache.
Freundliche Grüße
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