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ᐅ Bin ich auf der sicheren Seite - Werkvertrag?


Erstellt am: 30.10.12 11:53

D
danielh
30.10.12 11:53
Hallo, eine Frage habe ich. Wir werden morgen, nachdem wir unseren Finanzierungsvertrag mit der Bank unterschrieben haben, auch den Werkvertrag für's Haus unterschreiben. Darin steht in einem Anhang zum Vertrag folgendes geregelt (zur Info, Notartermin ist am 08. NOvember für das Grundstück):

Anlage 1 - Grundstückskauf zum Hausauftrag vom .........:
Die Firma XXX räum dem Bauherren bis zum 09.11.2012 ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall ein, dass der geplante Kauf des Grundstückes nicht realisiert werden kann. Die Leistungen gemäß Hausauftrag beginnen nach Entfall des Rücktrittsrechts.

-----
Ist das ausreichend? Grundstück wird von der Gemeinde gekauft, der Termin ist wie gesagt am 08. November.
M
Micha&Dany
30.10.12 12:40
Hallo Daniel
Ausreichend für was?

Dafür, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück fordert, nicht aber auf den Wert des Hauses? Möglicher Weise nicht. Nein.
Warum willst Du denn unbedingt den Werkvertrag jetzt schon unterschreiben??
Du riskierst dabei, dass Du zusätzlich 5% Steuer auf den Wert des Hauses zahlen musst. Du riskierst erhebliche Probleme, wenn doch etwas schief geht.
Was schief gehen kann? Alles kann schiefgehen. Oder vielleicht auch nichts.
Was hat Dir denn Dein Gutachter geraten? Hast Du den mal gefragt?

Wenn dein Bauunternehmen ein seriöser Anbieter ist, dann kannst Du den Vertrag auch noch in 3 Wochen unterschreiben. Wenn Du am 8.11. den Notartermin hast, dann würde ich nicht vor dem 20.11 - 22.11. den Werkvertrag unterschreiben. Bzw. besser noch warten, bis das Finanzamt sich gemeldet hat und dann erst den Werkvertrag unterschreiben.
Wenn der Bauunternehmer dich jetzt zur Unterschrift drängt, dann sollte das eine deutliche Warnung sein, gar nicht zu unterschreiben...

Grüße
Micha 😎
D
danielh
30.10.12 13:01
Ausreichend dafür wenn mit dem Grundstückskauf was schief geht. Laut meiner Information muss ich nur dann Grunderwerbsteuer auf beides zahlen, wenn ich keine getrennten Kaufverträge von unterschiedlichen Verkäufern habe, aber das habe ich nun.

Leider hat unser Hausanbieter die übliche Nummer im Oktober ein Angebot anzubieten. Der Preis für's Haus ist aber wirklich gut, wir haben ausreichend verglichen und Angebote eingeholt. Wir haben auch mit Bauherren dieses Anbieters gesprochen, auch selbst ausgewählte (ist ein sehr verbreiteter Anbieter) und die waren alle zufrieden.

Grüße
Daniel
D
DaveS
04.11.12 23:59
So ist das auch geregelt - nur wenn beide Verkäufer in Verbindung stehen, sieht das Finanzamt ein Geschäft statt zweier unabhängiger Abschlüsse.

Das ist zumindest die gängige Praxis. Ich würde die Frist allerdings länger setzten bzw. ganz rausnehmen. In unserem Fall hat sich der Bebauungsplan/Erschliessung wegen zahlreicher Auflagen/Bürgerbegehren etc. jetzt schon zweimal verschoben.

DaveS
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