ᐅ Kosten zur Entfernung von Dachüberstand des Nachbarn. Wer bez?
Erstellt am: 09.07.12 21:25
Hallo,
unsere Situation ist folgende:
wir bauen an eine bereits bestehende Doppelhaushälfte an.
Das bestehende Haus an der zukünftigen gemeinsamen Wand einen Dachüberstand welcher sich - logischerweise auf unserem "Grund" befindet.
Nun muss dieser Dachüberstand rückgebaut bzw. gekürzt werden, damit unser Haus "Anschluss" findet.
Wer zahlt jetzt diese Kosten?
Unser Nachbar sagt, es ginge ihn nichts an, wir sind nicht ganz dieser Auffassung, da er ja eigentlich über seinen Grund hinausgegangen ist. nicht falsch verstehen, wir streiten nicht, doch würde es uns interessieren, wie die Sache generell zu handhaben ist.
Danke,
Hilaria
unsere Situation ist folgende:
wir bauen an eine bereits bestehende Doppelhaushälfte an.
Das bestehende Haus an der zukünftigen gemeinsamen Wand einen Dachüberstand welcher sich - logischerweise auf unserem "Grund" befindet.
Nun muss dieser Dachüberstand rückgebaut bzw. gekürzt werden, damit unser Haus "Anschluss" findet.
Wer zahlt jetzt diese Kosten?
Unser Nachbar sagt, es ginge ihn nichts an, wir sind nicht ganz dieser Auffassung, da er ja eigentlich über seinen Grund hinausgegangen ist. nicht falsch verstehen, wir streiten nicht, doch würde es uns interessieren, wie die Sache generell zu handhaben ist.
Danke,
Hilaria
Wie eine Doppelhaushälfte die einen Dachüberstand zur "blinden" Seite hat, also die wo später ein Haus hinsoll? Wer baut denn so einen Mist. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen gut gebrüllt Löwe Nachbar, aber er muss das wohl so zurückbauen und bezahlen, dass da ein anderes Haus dran kann. man kann sei Doppelhaus doch nicht so bauen, dass keine zweite Hälfte dran gebaut wird.
Aber nur meine Meinung, keine Ahnung was rechtlich richtig ist.
Aber nur meine Meinung, keine Ahnung was rechtlich richtig ist.
B
Bauexperte10.07.12 10:21Hallo,
Der Nachbar ist Herr seines Grundstückes und damit auch in der Haftung, die Baugrenzen einzuhalten. Tut er das nicht - hier die Überbauung der DÜ - liegt es in seiner Verpflichtung, die Baugrenze wieder herzustellen.
Du kannst ihm ja anbieten, dass euer Dachdecker - gegen Kostenübernahme - die Überbauung entfernt und die ordnungsgemäßen Anschlüsse erstellt. Wenn er sich darauf einläßt, soll er Deinem Dachdecker einen Auftrag erteilen; Dein Nachbar ist zum Rückbau verpflichtet! Stellt er sich weiterhin stur, gebe ihm den dezenten Hinweis, dass Du die Angelegenheit dem zuständigen Bauplanungsamt bzw. der genehmigenden Abteilung zur Klärung übergeben wirst
Freundliche Grüße
Hilaria schrieb:Das passiert nicht so selten, wie allgemein angenommen; insbesondere, wenn nicht so schnell mit einem DH-Partner zu rechnen ist, wählen die ersten Bauherren aus optischen Gründen gerne diese Variante. Du wirst spätestens mit der Erstellung des Vorabzug Lageplanes wissen, ob der Nachbar "nur" mit den DÜ überbaut hat oder ob an der Kommunwand noch WDVS/Putz zurückgebaut werden muß.
wir bauen an eine bereits bestehende Doppelhaushälfte an.
Das bestehende Haus an der zukünftigen gemeinsamen Wand einen Dachüberstand welcher sich - logischerweise auf unserem "Grund" befindet.
Hilaria schrieb:Der Nachbar scheint ja ein forsches Kerlchen zu sein
muss dieser Dachüberstand rückgebaut bzw. gekürzt werden, damit unser Haus "Anschluss" findet. Wer zahlt jetzt diese Kosten?
Unser Nachbar sagt, es ginge ihn nichts an, wir sind nicht ganz dieser Auffassung, da er ja eigentlich über seinen Grund hinausgegangen ist. nicht falsch verstehen, wir streiten nicht, doch würde es uns interessieren, wie die Sache generell zu handhaben ist.
Der Nachbar ist Herr seines Grundstückes und damit auch in der Haftung, die Baugrenzen einzuhalten. Tut er das nicht - hier die Überbauung der DÜ - liegt es in seiner Verpflichtung, die Baugrenze wieder herzustellen.
Du kannst ihm ja anbieten, dass euer Dachdecker - gegen Kostenübernahme - die Überbauung entfernt und die ordnungsgemäßen Anschlüsse erstellt. Wenn er sich darauf einläßt, soll er Deinem Dachdecker einen Auftrag erteilen; Dein Nachbar ist zum Rückbau verpflichtet! Stellt er sich weiterhin stur, gebe ihm den dezenten Hinweis, dass Du die Angelegenheit dem zuständigen Bauplanungsamt bzw. der genehmigenden Abteilung zur Klärung übergeben wirst
Freundliche Grüße
danke Bauexperte,
laut Aussage muss die vorhandene Dämmung nicht entfernt werden.
Wir finden es auch ein bissel forsch, wie gesagt, wollen wir aber nicht gleich zu Beginn mit Unstimmigkeiten beginnen, da wir ja auch ein wenig auf das Gutwill unserer Nachbarn angewiesen sind.
Aber der freundliche Hinweis, dass es eigentlich ihre Aufgabe ist und wir uns beteiligen für den Zugang von Strom und Wasser sollte ja wohl erlaubt sein.
Danke,
Hilaria
laut Aussage muss die vorhandene Dämmung nicht entfernt werden.
Wir finden es auch ein bissel forsch, wie gesagt, wollen wir aber nicht gleich zu Beginn mit Unstimmigkeiten beginnen, da wir ja auch ein wenig auf das Gutwill unserer Nachbarn angewiesen sind.
Aber der freundliche Hinweis, dass es eigentlich ihre Aufgabe ist und wir uns beteiligen für den Zugang von Strom und Wasser sollte ja wohl erlaubt sein.
Danke,
Hilaria
Meine Schwiegereltern hatten deswegen einen Rechtsstreit mit ihrem Nachbar. Vor Gericht wurde dann verloren, aber ich glaube der Fall war etwas anders als hier geschildert. Leider kann man nicht mit allen Nachbarn ein vernünftiges Gespräch führen. Und die Diabetes des Vaters verbietet sich aufzuregen..
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