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ᐅ laut BG eingeschossig - mediterrane Villa?


Erstellt am: 20.02.12 21:27

H
HausNeugi
20.02.12 21:27
Hallo,

wenn laut BG eingeschossig vorgeschrieben ist, kann man dort auch eine mediterrane Villa mit einem Vollgeschoss und einem Obergeschoss mit 2/3 der Fläche bauen (Walmdach 22 ° Dachneigung?

Viel Glück
T
Traumhaus2013
21.02.12 08:11
Hallo,

ich denke, das kommt darauf an, was da im Wortlaut steht! nicht jedes Geschoss ist ja ein Vollgeschoss (worauf Du Dich ja auch stützt), aber was, wenn wirklich nur ein "Geschoss" erlaubt ist? Ansonsten sind es natürlich auch Werte wir maximale Firsthöhe, Traufhöhe, Dachneigung usw. die eine bestimmte Bauweise erzwingen können! Welches Bundesland ist das?

Tatsächlich kann man aber mit einem Staffelgeschoss ein zweites Vollgeschoss umgehen, wenn die Fläche im Vergleich zum unterliegende Vollgeschoss entsprechend klein ist!

LG,
Traumhaus2013
H
HausNeugi
21.02.12 12:36
Danke...

Ich möchte in Niedersachsen (Hannover) bauen.
Gut, dann werde ich mir die genauen Werte anschauen...

Momentan bin ich eh in einem kleinen Konflikt... lieber besseres Grundstück und Lage oder eher ein größeres Haus? Gar nicht so einfach.
Mitten in Hannover bekommt man ja wirklich schwer Grundstücke (für so eins hab ich eine Reservierung) und wenn sind sie irre teuer, so dass man sich auch keine weiße Wanne Leisten kann. Ansonsten muss man ein Grundstück etwas außerhalb nehmen und kann dafür ein größeres Haus mit Keller bauen. Tja...
Trotz lange suchen und gerade Reservierung (aber nicht zwingend), bin ich mir einfach noch unsicher.

Ist Euch die Entscheidung auch so schwer gefallen?
B
Bauexperte
21.02.12 19:51
Hallo,

HausNeugi schrieb:
wenn laut BG eingeschossig vorgeschrieben ist, kann man dort auch eine mediterrane Villa mit einem Vollgeschoss und einem Obergeschoss mit 2/3 der Fläche bauen (Walmdach 22 ° Dachneigung?

Du kannst generell - unabhängig vom Bundesland - auf jedem Grundstück II-geschossig bauen, wenn das 2. Geschoss kein Voll- sondern ein Staffelgeschoss wird; heißt 63% der Grundfläche des EG. Bei der Dachneigung mußt Du Dich wieder an die Vorgabe des B-Planes halten. Diese Regelung gilt allerdings nur für freistehende Einfamilienhaus, bei Doppelhaushälfte mußt Du Dich immer der Nachbarbebauung anpassen, wenn Du als 2. dazu kommst. Entscheiden sich zwei gleichzeitig für die Variante Staffelgeschoss - was bei Doppelhaushälfte imho nicht wirklich Sinn macht - geht das natürlich auch.

Grundsätzlich solltest Du Dich allerdings zunächst entscheiden, wo Deine Reise hingehen soll, lese ich Deine letzte Antwort. Und - wennse mir nicht böse bist - etwas mehr über das Thema Bau informieren

Freundliche Grüße
H
HausNeugi
22.02.12 11:08
Danke..

Ach, es ist nur ein Abwägen zwischen Vernunft und Traum...

Habe mich für die Vernunft entschieden... d.h. zentrale Lage mit S-Bahn und Zuganschluß....

Ach ja, habe mit meinen Eltern zwar schon 2 x Hausbauen mitgemacht (also auch selber Hand angelegt), aber mich eben nie um die Pläne, Vorschriften etc. gekümmert.

Zum Glück ist bei diesem Baugrundstück nicht wei Nachbarbebauung vorgeschrieben.... man darf 1/3 des Grundstücks im Rahmen des Baufensters bebauen... vorgeschrieben ist nur das I geschossige...

Viele Grüße
staffelgeschossvollgeschossdachneigunggrundstückdoppelhaushälftenachbarbebauung