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Tatze
Hallo,
habe mal ne Frage bzgl. der Definition der "lichten Höhe".
Wir planen ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus (bzw. wir dürfen auch nicht mehr Vollgeschosse bauen).
Nun heisst es in der niedersächsischen Bauordnung, dass bei einem oberen Geschoss nicht mehr als 2/3 der Fläche des Erdgeschossen über 2,20m lichte Höhe haben darf, ansonsten würde es als Vollgeschoss gelten!
Kann mir jemand sagen wann genau die lichte Höhe gemessen wird, also z.B bevor der Estrich kommt, oder nach Estrich aber vor dem Bodenbelag oder ganz zum Schluss? Wikipedia sagt dazu: die Raumhöhe zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Decke. Stimmt das?
Vielen Dank für euer Antworten.
Gruß
Tatze
habe mal ne Frage bzgl. der Definition der "lichten Höhe".
Wir planen ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus (bzw. wir dürfen auch nicht mehr Vollgeschosse bauen).
Nun heisst es in der niedersächsischen Bauordnung, dass bei einem oberen Geschoss nicht mehr als 2/3 der Fläche des Erdgeschossen über 2,20m lichte Höhe haben darf, ansonsten würde es als Vollgeschoss gelten!
Kann mir jemand sagen wann genau die lichte Höhe gemessen wird, also z.B bevor der Estrich kommt, oder nach Estrich aber vor dem Bodenbelag oder ganz zum Schluss? Wikipedia sagt dazu: die Raumhöhe zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Decke. Stimmt das?
Vielen Dank für euer Antworten.
Gruß
Tatze
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