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ᐅ Nachbarschaftszustimmung bei Grenzbebauung und Bauhöhe – wie vorgehen?


Erstellt am: 27.11.25 13:23

Y
ypg
28.11.25 00:57
Definitiv ist Dein Architekt bezüglich rechtlicher Geschichten Ansprechpartner.
L
lucaskilam
28.11.25 01:13
lucaskilam schrieb:

Da für unser Grundstück geschlossene Bauweise gilt, müssen wir seitlich grenzständig bauen und es gibt keine Abstandsflächen. Deshalb dürfen wir auch höher als der Nachbar bauen ohne Abstand halten zu müssen solange wir die zulässige Gebäudehöhe und 1,5 Geschosse einhalten. Ausserdem benötigen wir hierfür keine Zustimmung des Nachbarn Ist das so korrekt?

Sorry, eine Korrektur: Wir haben keine geschlossene Bauweise, sondern offene Bauweise (WS I).
Dürfen wir trotzdem im hinteren Bereich höher bauen als der Nachbar, ohne Abstand und ohne Zustimmung?
T
tomtom79
28.11.25 09:34
Bei diesem Ungetüm, das vermutlich auch Licht und Sicht vom Grundstück des Nachbarn klaut, hoffe ich das ihr keine Genehmigung erhält.
N
nordanney
28.11.25 10:02
1. Zunächst einmal kannst Du den Bauantrag direkt stellen
2. Das Bauamt wird aber auf jeden Fall den Nachbarn ins Boot holen - der kann Einwände haben
3. Einwände werden geprüft (z.B. liegt Ihr mit dem Monsterwohnzimmer südlich seines Grundstücks und werden ihn ordentlich verschatten - ich würde als Nachbar nein sagen wollen)
4. Abstandsflächen sind nur der Grenzen relevant, die nicht den direkten Nachbarn betreffen

Persönliche Einschätzung: Rücksichtnahmegebot dürfte aufgrund der bereits bestehenden (wenn auch niedrigeren) Baus auf Seiten des Nachbarn erfüllt sein.
bauweise