ᐅ Nachbarschaftszustimmung bei Grenzbebauung und Bauhöhe – wie vorgehen?
Erstellt am: 27.11.25 13:23
L
lucaskilam28.11.25 01:13lucaskilam schrieb:
Da für unser Grundstück geschlossene Bauweise gilt, müssen wir seitlich grenzständig bauen und es gibt keine Abstandsflächen. Deshalb dürfen wir auch höher als der Nachbar bauen ohne Abstand halten zu müssen solange wir die zulässige Gebäudehöhe und 1,5 Geschosse einhalten. Ausserdem benötigen wir hierfür keine Zustimmung des Nachbarn Ist das so korrekt?Sorry, eine Korrektur: Wir haben keine geschlossene Bauweise, sondern offene Bauweise (WS I).
Dürfen wir trotzdem im hinteren Bereich höher bauen als der Nachbar, ohne Abstand und ohne Zustimmung?
N
nordanney28.11.25 10:021. Zunächst einmal kannst Du den Bauantrag direkt stellen
2. Das Bauamt wird aber auf jeden Fall den Nachbarn ins Boot holen - der kann Einwände haben
3. Einwände werden geprüft (z.B. liegt Ihr mit dem Monsterwohnzimmer südlich seines Grundstücks und werden ihn ordentlich verschatten - ich würde als Nachbar nein sagen wollen)
4. Abstandsflächen sind nur der Grenzen relevant, die nicht den direkten Nachbarn betreffen
Persönliche Einschätzung: Rücksichtnahmegebot dürfte aufgrund der bereits bestehenden (wenn auch niedrigeren) Baus auf Seiten des Nachbarn erfüllt sein.
2. Das Bauamt wird aber auf jeden Fall den Nachbarn ins Boot holen - der kann Einwände haben
3. Einwände werden geprüft (z.B. liegt Ihr mit dem Monsterwohnzimmer südlich seines Grundstücks und werden ihn ordentlich verschatten - ich würde als Nachbar nein sagen wollen)
4. Abstandsflächen sind nur der Grenzen relevant, die nicht den direkten Nachbarn betreffen
Persönliche Einschätzung: Rücksichtnahmegebot dürfte aufgrund der bereits bestehenden (wenn auch niedrigeren) Baus auf Seiten des Nachbarn erfüllt sein.
Ähnliche Themen