77.willo
Das stimmt so nicht. Gerade bei Sondernutzungsrecht ist meistens in der Teilungserklärung genau beschrieben was du machen darfst und was nicht. Bei Reihenhausgrundstücken wird oft vorgeschrieben bestimmte Hecken und Zäune zu nutzen, keinen Nutzgarten anzulegen, keine Tiere zu halten, keine Stellplätze anzulegen, etc..
Daher gibt es das "Sondernutzungsrecht". Dieses Recht ist in der Teilungserklärung beschrieben und im Grundbuch fest verankert und kann NICHT allein durch die Miteigentümer verändert werden - außer man will es. In der Teilungserklärung wird erklärt, wo jedes Reihenhaus "sein" Grundstück hat. Auf diesem Grundstück darf dann der Anteilseigner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Garten beliebig gestalten.
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