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ᐅ Notarvertrag ohne Kaufdatum schon aufsetzen?


Erstellt am: 28.02.24 23:12

P
Pascali
29.02.24 21:27
Jagut, wenn nur eine Rechnung vom Notar anfällt für den Entwurf, dann kann man diesen ja nach Bezahlung der Rechnung im März noch im April um den Übergabetermin ergänzen und zahlt dann nicht noch einmal für den Entwurf. Dann spielt es doch kostentechnisch keine Rolle den Entwurf schon einmal machen zu lassen und den Übergabe und Bezahltermin noch offen zu lassen.
K
kbt09
29.02.24 22:34
Für solche Immobilien-Verträge gilt meiner Meinung nach sowieso, dass man den fertigen Text mind. 2 Wochen vor Ableistung der Unterschrift haben soll. Ich weiß nicht, was dir da jetzt sparen willst.
Nach § 17 Absatz 2a BeurkG soll bei Verbraucherkaufverträgen der beabsichtigte Text dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor Beurkundung zur Verfügung stehen.
N
nordanney
29.02.24 23:17
kbt09 schrieb:

Für solche Immobilien-Verträge gilt meiner Meinung nach sowieso, dass man den fertigen Text mind. 2 Wochen vor Ableistung der Unterschrift haben soll. Ich weiß nicht, was dir da jetzt sparen willst.
Betrifft nur Verträge zwischen Verbraucher und Nichtverbraucher.
Zwischen zwei Verbrauchern braucht es keine zwei Wochen. Aber der TE hat so viele verschiedene Threads zu so vielen Kaufthemen am Start, dass ich noch nicht einmal weiß, wer was von wem kaufen soll.
P
Pascali
01.03.24 00:02
Kauf von Verbraucht zu Verbraucher(Käufer sind 2 Personen - beides Verbraucher).
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