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ᐅ Bebauung eines Grundstücks in Mischgebiet.


Erstellt am: 26.01.24 11:26

K
K a t j a
27.01.24 06:40
schubert79 schrieb:

Keine Chance. Das Bauamt hat dir diese Antwort bereits gegeben. Willst du mit dem BA streiten/klagen?
Quark, das Bauamt hat dazu bislang keine Antwort gegeben, nur die Gemeinde. Die hat aber keine Entscheidungsgewalt.
Und ja, man kann auch klagen, wenn man glaubt im Recht zu sein.
D
DaveSykora
27.01.24 09:14
Auf jeden Fall will ich kein Streit angehen wenn es nicht geht dann geht es nicht. Aber wenn ich zu mindest nicht probiere… verlieren können wir ja nichts.
1
11ant
27.01.24 12:51
Hier braucht es noch keine Bauvoranfrage. Schreibe das Bauamt mit der Bitte um Auskunft an, ob das Grundstück
a) im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
b) im nicht überplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) oder
c) im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch) liegt.
Das müssen sie Dir auch ohne förmliche Bauvoranfrage wahrheitsgemäß beantworten.
Im Fall C bist Du Bauer, Förster oder aussichtslos.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K
K a t j a
27.01.24 16:30
11ant schrieb:

Hier braucht es noch keine Bauvoranfrage. Schreibe das Bauamt mit der Bitte um Auskunft an, ob das Grundstück
a) im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
b) im nicht überplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) oder
c) im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch) liegt.
Das müssen sie Dir auch ohne förmliche Bauvoranfrage wahrheitsgemäß beantworten.
Im Fall C bist Du Bauer, Förster oder aussichtslos.
Komisch, ich bin weder Förster noch Bauer und habe im Außenbereich gebaut. Und nach uns noch 5, obwohl immer noch kein Bauland. Ich sage ja nicht, dass die Chancen sehr hoch sind aber es ist nicht immer "aussichtslos".
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