Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Schenkung Haus mit einigen Fragezeichen


Erstellt am: 03.03.23 16:19

K
KarstenausNRW
13.03.23 10:47
karl.jonas schrieb:

Meines Achtens muß das Finanzamt bei der Bewertung einer Immobilie immer den Einzelfall betrachten.

Heller Textausschnitt eines Rechtsdokuments mit §179 zur Bewertung unbebauten Grundstücke

Das ist die gesetzliche Vorgabe, an die das Finanzamt bei Schenkung / Erbschaft gebunden ist. Sollte man - aus welchen Gründen auch immer - bei unbebauten Grundstücken davon abweichen wollen, brauchst Du schon eine hieb- und stichfeste Bewertung.
Somit nein, das FA muss immer eine pauschale Betrachtung vornehmen. Denen sind die Einzelfälle so was von sch...egal. Du musst im Zweifel den niedrigeren Wert (gerichtlich) durchboxen.
M
Musketier
13.03.23 14:56
Im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung habe ich das hier gefunden:
8. Mein Grundstück unterscheidet sich von den Grundstücken in der Umgebung. Kann ein anderer Bodenrichtwert berücksichtigt werden?

Im Bewertungsgesetz ist geregelt, dass der Bodenrichtwert anzusetzen ist, der für das Bodenrichtwertgrundstück festgelegt wurde. Individuelle Abweichungen des konkret zu bewertenden Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück sind daher nicht zu berücksichtigen. Entsprechend ist es auch nicht vorgesehen, dass im Einzelfall statt eines Bodenrichtwerts nach dem Baugesetzbuch ein anderer Wert angesetzt werden kann.

Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur bei unterschiedlichen Entwicklungszuständen (z. B. Bauerwartungsland, Rohbauland und Bauland). Weicht der Entwicklungszustand des Bodenrichtwertgrundstücks vom zu bewertenden Grundstück ab, werden die Abweichungen vom Finanzamt durch pauschalierte Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Sie müssen in der Erklärung nur angeben, dass es sich bei Ihrem Grundstück um Bauerwartungsland oder Rohbauland handelt, wenn im Grundsteuerportal Sachsen lediglich ein Bodenrichtwert für baureifes Land enthalten ist.

Allerdings beruft sich die Grundsteuer auf einen anderen Teil des Bewertungsgesetzes wie die Erbschafts und Schenkungssteuer.
G
Grundaus
13.03.23 15:36
Du kannst natürlich nicht den Bodenrichtwert von Grundstück nehmen wo das 2 Fam. Haus drauf steht, sondern von der nächsten Wiese / Acker Wenn der Bodenrichtwert auf Grundstücke basiert die bebaut sind oder bebaut werden können, dann gilt der Wert nicht für dein Grundstück das nicht bebaut werden kann oder darf
Wie wird denn das 2 Fam Haus genützt. Wenn ganz oder teilweise vermietet, würde ich es auf jeden Fall kaufen, dann kannst du beim Finanzamt was abschreiben und die Kosten beim Notar sind gleich. Deine Mutter kann dir das Geld ja wieder zurück schenken. Nießbrauch und Wohnrecht reduzieren den Wert um die Miete multipliziert mit der statistischen Lebenserwartung
bebautfinanzamtbodenrichtwertgrundstück