ᐅ Energieeinsparverordnung 2009 Dämmung nach Neukauf
Erstellt am: 18.08.11 12:15
Liebe Forums-Mitglieder,
wir stehen vor folgendem Problem: wir suchen eine Doppelhaushälfte im Bestand.
Aktuelles Angebot: Fertighaus-Doppelhaushälfte, Bj. 2000, Dachdämmung 140mm Dämmschicht (wahrscheinlich U-Wert 0,3).
Es gibt eine oberste nicht begehbare Geschossdecke.
Sollten wir die Immobilie zur Eigennutzung erwerben, müssten wir dann binnen zwei Jahren gemäß Energieeinsparverordnung 2009 auf U-Wert 0,24 nachrüsten?
Die Dame von der vermittelnden Bank meinte, dass dies nur dann erforderlich sei, wenn wir die Immobilie weitervermieten würden, was m.E. aber keinen Sinn ergibt. Haben wir etwas übersehen?
Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten und LG
Tim
wir stehen vor folgendem Problem: wir suchen eine Doppelhaushälfte im Bestand.
Aktuelles Angebot: Fertighaus-Doppelhaushälfte, Bj. 2000, Dachdämmung 140mm Dämmschicht (wahrscheinlich U-Wert 0,3).
Es gibt eine oberste nicht begehbare Geschossdecke.
Sollten wir die Immobilie zur Eigennutzung erwerben, müssten wir dann binnen zwei Jahren gemäß Energieeinsparverordnung 2009 auf U-Wert 0,24 nachrüsten?
Die Dame von der vermittelnden Bank meinte, dass dies nur dann erforderlich sei, wenn wir die Immobilie weitervermieten würden, was m.E. aber keinen Sinn ergibt. Haben wir etwas übersehen?
Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten und LG
Tim
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Hallo TimdZ,
schau mal hier: Energieeinsparverordnung 2009 Dämmung nach Neukauf. Da wird jeder fündig!
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Hallo,
Allerdings entfällt die Verpflichtung, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. (§ 10 Abs. 6 Energieeinsparverordnung).
Sinngemäß lässt sich auch § 25 Energieeinsparverordnung zur Anwendung bringen.
In beiden Fällen ist dann ein entsprechendes Gutachten erforderlich.
v.g.
TimdZ schrieb:Hier gilt § 10 Abs. 3 Energieeinsparverordnung! Die Verpflichtung besteht, unabhängig ob Eigennutzung oder Vermietung! Alternativ kann der Spitz gedämmt werden.
...Aktuelles Angebot: Fertighaus-Doppelhaushälfte, Bj. 2000, ...Es gibt eine oberste nicht begehbare Geschossdecke.....
Sollten wir die Immobilie zur Eigennutzung erwerben, müssten wir dann binnen zwei Jahren gemäß Energieeinsparverordnung 2009 auf U-Wert 0,24 nachrüsten?
Allerdings entfällt die Verpflichtung, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. (§ 10 Abs. 6 Energieeinsparverordnung).
Sinngemäß lässt sich auch § 25 Energieeinsparverordnung zur Anwendung bringen.
In beiden Fällen ist dann ein entsprechendes Gutachten erforderlich.
TimdZ schrieb:Verkäufer behaupten nahezu alles, um ihr "Schmuckstück" an den Mann zu bringen. 😉
...Die Dame von der vermittelnden Bank meinte, dass dies nur dann erforderlich sei, wenn wir die Immobilie weitervermieten würden, ....
v.g.
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