Einliegerwohnung / Doppelhaus Vorteile

5,00 Stern(e) 6 Votes
B

Bobby007

Hallo liebe Community,

wir planen nächstes Jahr in Münster unser Eigenheim zu errichten. Da es die Grundstücksgröße und der Kostenplan hergeben würde, überlegen wir direkt ein Doppelhaus zu bauen und einen Teil zu vermieten.
Unser Architekt hat uns jetzt geraten, dass ganze als Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung zu planen, da man hier einige Vorteile bezogen auf die Heizkostenverordnung und des Sonderkündigungsrechts nutzen könnte.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte und kann berichten, worauf man da zu achten hat?

Liebe Grüße aus Münster
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

SaniererNRW123

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte und kann berichten, worauf man da zu achten hat?
Vorteile bezogen auf die Heizkostenverordnung
Welche? Jedes Haus hat eine eigene Heizung und bezahlt wird dann ausschließlich nach Verbrauch.
Vorteile bezogen auf ... Sonderkündigungsrechts
Dann darf es kein Doppelhaus werden. Denn für die Kündigungsvereinfachung muss Du im selben Gebäude wie die Mieter wohnen (Zweifamilienhaus). Das BGH hat bereits entsprechend geurteilt. Also wäre ein gemeinsamer Eingang ins Haus und dann jeder nach links und rechts abzweigend in seine jeweilige "Wohnung" ein erster Schritt. Das muss der Architekt aber nach Euren Wünschen planen.
Problem dabei ist natürlich die Verwertbarkeit der vermieteten Einheit. Wenn Ihr die "Wohnung" mal verkaufen möchtet, wird sie weniger Wert haben, als wenn es ein abgetrenntes Einfamilienhaus ist.

ICH würde, nur um vereinfacht kündigen zu können - und das ist der einzige Vorteil - nicht so rumhampeln. Nimm das Grundstück, teile es oder schaffe Wohneigentum und freue Dich am Haus. Fristen und Kündigungsgründe kannst Du übrigens im Baugesetzbuch nachlesen.
 
B

Bobby007

Welche? Jedes Haus hat eine eigene Heizung und bezahlt wird dann ausschließlich nach Verbrauch.

Dann darf es kein Doppelhaus werden. Denn für die Kündigungsvereinfachung muss Du im selben Gebäude wie die Mieter wohnen (Zweifamilienhaus). Das BGH hat bereits entsprechend geurteilt. Also wäre ein gemeinsamer Eingang ins Haus und dann jeder nach links und rechts abzweigend in seine jeweilige "Wohnung" ein erster Schritt. Das muss der Architekt aber nach Euren Wünschen planen.
Problem dabei ist natürlich die Verwertbarkeit der vermieteten Einheit. Wenn Ihr die "Wohnung" mal verkaufen möchtet, wird sie weniger Wert haben, als wenn es ein abgetrenntes Einfamilienhaus ist.

ICH würde, nur um vereinfacht kündigen zu können - und das ist der einzige Vorteil - nicht so rumhampeln. Nimm das Grundstück, teile es oder schaffe Wohneigentum und freue Dich am Haus. Fristen und Kündigungsgründe kannst Du übrigens im Baugesetzbuch nachlesen.
Vielen Dank für deine Ausführungen. Wenn das Haus einen gemeinsamen Eingang haben muss um als Zweifamilienhaus zu gelten, werden wir wahrscheinlich doch eher Abstand davon nehmen. Die Freude an einem Eigenheim würde doch deutlich geringer ausfallen….
 
S

SaniererNRW123

Wenn das Haus einen gemeinsamen Eingang haben muss um als Zweifamilienhaus zu gelten, werden wir wahrscheinlich doch eher Abstand davon nehmen. Die Freude an einem Eigenheim würde doch deutlich geringer ausfallen….
Ob "Müssen", kann ich Dir nicht sagen. Es muss nur als "ein Gebäude" gelten. Aber egal wie, es wird dann kein Doppelhaus. Insofern wird Deine Freude am Eigenheim auf jeden Fall getrübt werden.
 
WilderSueden

WilderSueden

Die Freude an einem Eigenheim würde doch deutlich geringer ausfallen….
Denk daran, dass das auch gelten kann wenn der Mieter seine Terrasse 3m neben eurer hat oder wenn den Garten zum Handtuch schrumpft.
Bei aktuellen Baukosten und Zinsen dürfte ein Neubau zur Vermietung kaum die nötige Rendite abwerfen um Zinsen und Instandhaltung abzudecken, geschweige denn Geld für euch zu verdienen. Das würde ich kritisch durchrechnen
 
S

SaniererNRW123

Bei aktuellen Baukosten und Zinsen dürfte ein Neubau zur Vermietung kaum die nötige Rendite abwerfen um Zinsen und Instandhaltung abzudecken, geschweige denn Geld für euch zu verdienen. Das würde ich kritisch durchrechnen
Nicht madig reden. Immerhin braucht es für die zweite Doppelhaushälfte kein separates Grundstück mehr. Das sollte (sofern man mit einem Mieter als Nachbarn klar kommt - aber da nehme ich lieber den Mieter als den Eigentümer als Nachbarn) eine vernünftige Rendite ermöglichen.

140qm Haus zu 2.750€/qm (muss ja nicht so gebaut werden, wie für die Eigennutzung) sind T€ 385. Dazu noch ein paar Nebenkosten und Garten/Stellplatz, also vielleicht T€ 450 fürs Haus. Miete dann 1.500€ + X mtl. - das sollte in jeder halbwegs normalen Ecke das Minimum sein = T€ 18 p.a.
Verbleibt eine Bruttorendite von 4%. Das ist völlig ok. Bewirtschaftungskosten gibt es keine.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben