Garage doch höher als im Bauantrag

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Nixwill2

Nixwill2

Moin in die Runde,

wir haben in unserem Bauantrag die Garage mit einer Höhe von 2,68m gezeichnet (warum auch immer). Die Garage liegt ordnungsgemäß am Rand des Grundstücks auf der Fläche die im Bebauungsplan als GA gekennzeichnet wurde.

Dürften wir die Garage entgegen des Bauantrags nun auch problemlos 3m hoch machen oder muss man sich an den Bauantrag halten? Gebaut wird in Baden-Württemberg.

Die Frage rührt auch daher, das wir ziemlich sicher keine Garage darauf stellen werden, geplant ist ein Carport das begrünt werden soll. Daher würden wir gern die maximal erlaubte Höhe ausnutzen.

Grüße
 
Lotti88

Lotti88

Naja, die Frage, was bei euch erlaubt ist, können wir natürlich nicht ohne weiteres beantworten. Bei uns in Bayern darf die Grenzbebauung nicht höher als 3 Meter sein, gemessen ab dem gewachsenen Gelände, sonst müssten Abstandsflächen beachtet werden. Ob das bei euch auch so ist und das gewachsene Gelände dort etwas höher war als euer neuer Garagen-Boden / Carport-Boden, weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nixwill2

Nixwill2

Die Frage lautet eher, darf ich auf die 3m auch wenn wir im Bauantrag nur 2,68m eingereicht haben? Davon ausgehend, dass das gewachsene Gelände beachtet wird.
 
Tolentino

Tolentino

Achtung Laienmeinung: Wenn Bauantrag für die Garage notwendig, dann neuer Antrag nur für die Garage nötig. Wenn Fläche oder Rauminhalt der Garage noch verfahrensfrei möglich, dann einfach verfahrensfrei bauen....
 
Y

ypg

Für so etwas wie kleine Änderungen gibt es in NDS zb den Baunachtrag. Kostet ein Bruchteil eines Bauantrages und dauert auch nicht so lang.
Ob er nötig ist, da ja 3 Meter grundsätzlich erlaubt sind, weiß ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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