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ᐅ Toleranz Grundflächenzahl? Strafe bei Überschreitung?


Erstellt am: 22.05.22 20:03

R
regu123
22.05.22 20:03
Hallo,

gemäß Bebauungsplan haben wir eine Grundflächenzahl von 0,4. Aktuell sind genau 40 % bebaut/gepflastert.

Wir müssen für den Mülltonnenabstellplatz und den Zugang zur Gartenhütte aber noch weitere 15 qm pflastern und kommen dann auf eine Bebauung von etwa 42%.

Gibt es hier Toleranzen bzw. wie hoch sind diese?
Müssen sie genehmigt werden?
Wie hoch wäre ungefähr die Strafe bei Nichtbeachtung?

PS: Mir ist klar, dass das alles zu 100% nur das zuständige Bauamt sagen kann. Bitte geht daher einfach von den durchschnittlichen/etablierten Werten aus.

Danke und liebe Grüße!
Regu
B
Benutzer200
22.05.22 20:28
regu123 schrieb:

Gibt es hier Toleranzen bzw. wie hoch sind diese?
Nein! Strafe = Rückbau.
Aber je nach Bundesland wird unterschiedlich gerechnet. Z.B. Überschreitung bis x aufgrund von Nebenflächen erlaubt. Hausfläche ist ungleich Nebenfläche.
S
sergutsh
22.05.22 21:04
Schau in der BaunutzungsVO nach. Erlaubt ist die Überschreitung bis zu 50% bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 und sogar geringfügig darüber, was allerdings einer gesonderten Zustimmung Bedarf. Dabei geht es um bauliche Anlagen, ob der Mülltonnenplatz und gepflasterte Wege dazu gehören?
B
Benutzer 1001
22.05.22 21:06
Kannst du keine Ausgleichsfläche schaffen? Bsp Garage begrünt oder Mülltonnen Dach. Alternativ der weg Wasserdurchlässig.
R
regu123
22.05.22 21:10
Was bedeutet wasserdurchlässig? Gepflastert ist nicht durchlässig oder?
Garage ist ein flaches Blechdach aus Sandwich Elementen.
B
Benutzer 1001
22.05.22 21:14
Rasengittersteine zb sind durchlässig.

Öko Pflaster auch aber glaube nur zu 50% darf abziehen.
grundflächenzahlgaragewasserdurchlässig