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ᐅ Welcher Kniestock darf hier gebaut werden?


Erstellt am: 23.02.22 15:27

M
MarMueller
23.02.22 15:27
Hallo,

ich hoffe meine Frage ist nicht all zu blöd..

In einem Baugebiet ist folgendes im Bebauungsplan festgelegt:
1) Anzahl der Vollgeschosse: II (nicht umkreist)
2) Sofern Gebäude errichtet werden, von denen das 1.Vollgeschoss=Erdgeschoss und das 2. Vollgeschoss=Dachgeschoss ist und die Dachneigung größer/gleich 35° ist, sind Drempel bis 1,0m Höhe zulässig.
3) Als Dachform sind gleichgeneigte Satteldächer und Walmdächer zulässig
4) Dachneigungen unter 30° und über 45° sind unzulässig
5) Firsthöhe bis 11m zulässig

Was darf hier gebaut werden? Darf die Drempelhöhe z.B. auch 1,30m betragen, wenn die Dachneigung unter 35° liegt oder bezieht sich die Kniestockhöhe auf
ein drittes Geschoss (Sprich: Erdgeschoss+Obergeschoss=Vollgeschoss und Dachgeschoss mit max. 1,00m Kniestock)?

Alternativ wäre doch eine Stadtvilla auch zulässig, dann darf doch dem Kniestock von 1,30m nichts im Wege stehen oder?

Vielen Dank im Voraus!

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Hallo MarMueller,

schau mal hier: Welcher Kniestock darf hier gebaut werden?. Da wird jeder fündig!
1
11ant
23.02.22 16:58
MarMueller schrieb:

Sofern Gebäude errichtet werden, von denen das 1.Vollgeschoss=Erdgeschoss und das 2. Vollgeschoss=Dachgeschoss ist und die Dachneigung größer/gleich 35° ist, sind Drempel bis 1,0m Höhe zulässig. [...] bezieht sich die Kniestockhöhe auf ein drittes Geschoss [...] ?
Wohl eher nein, denn mit dem Vollgeschoss im Dachgeschoss wird kein "Stadtvilla"-Geradwand-OG gemeint sein, sondern ein Schrägdachgeschoss, welches lediglich die Nichtvollgeschoßgrenze überschreitet.

Meine Lesetipps wären https://www.hausbau-forum.de/threads/umfrage-satteldach-kniestockhoehe.42017/ und https://www.hausbau-forum.de/threads/wird-2-vg-nicht-im-dg-errichtet-ist-gebaeudetiefe-gleich-breite.42566/

Oder Du nennst ´mal (ohne Link ! - also z.B. "Posemuckel Nr. 234 im Wiesengrund") den Bebauungsplan.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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