Grenzbebauung/Anbauverpflichtung

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Franzbrot

Franzbrot

Wie ich bereits in einem anderen Thread erwähnt hatte, haben wir auf unserem Grundstück eine Anbauverpflichtung an das Siedlungshaus neben uns .
Dieses hat eine Grundfläche von ca 50-60 m2.
Unser neues Haus soll eine Grundfläche von 140 m2 haben (soll ein Zweifamilienhaus werden)
Nun meinte unsere Nachbarin, an die wir anbauen müssenc, dass wir nur da anbauen dürfen wo sich die aktuellen Häuser „berühren“ und ansonsten die 3 Meter Abstand halt müssen.
Das erscheint mir irgendwie komisch und wäre für und auch schwierig, da das Grundstück recht schmal ist…
Wir werden natürlich das Bauamt auch nochmal fragen, aber hat hier jemand da Erfahrungen?
 
K

konibar

was für Baulasten/Dienstbarkeiten bestehen dazu (wechselseitig?)

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Baugenehmigung Vorgaben macht,
die für die Gegenseite nicht verpfichtend sind.
Wenn's so wäre, dann wäre die Baugenehmigung nichtig (weil unerfüllbar).
Dann beim Bauamt persönlich/freundlich "Nachbesserung" beantragen
 
Franzbrot

Franzbrot

Also es ist wohl in der Tat so, dass wir wieder an das Siedlungshaus vorne anbauen müssen, während wir da, wo auf der rechten Seite keine Bebauung mehr ist, die 3 Meter Abstand halten müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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