Fristen Bauanzeige Garage (Genehmigungsfreistellung)

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RockyFranco

Hallo,

ich habe ein etwas kniffliges Thema, vielleicht könnt Ihr mich etwas beruhigen.
Vorgeschichte:
- Sachsen
- Bebauungsplan Grundstück von Gemeinde (mit hiesigen Bauamt)
- Haus Bauanzeige, Bauvorhaben läuft noch

Leider war in der ersten Bauanzeige die Garage nicht integrierbar, da Bebauungsplan defizitär, was die Lage angeht (so nicht umsetzbar) und Hausbaufirma sich dämlich angestellt hat mit der Umsetzung.
Im einzig verbliebenen Baufeld möchte ich jetzt eine Garage errichten In Absprache mit Kreisbauamt wäre dies auch möglich im bestehenden Vorhaben solange die Abmaße "genehmigungsfrei" bleiben, als Nachtrag zur bestehenden Bauanzeige, was aber dennoch bedeutet allen Papierkrams zu befüllen.

So weit so gut-schlecht. Bereits damals meinte mein Planer dass ich die Bauanzeige in der mir zuständigen GemeindeBauamt abgeben soll. Ich bin froh dass ich dies nicht getan habe, sondern gleich beim Kreisbauamt abgab. Dort bekam ich reguläre Eingangsbestätigung, und einen Rüffel warum ich es nicht im Gemeindebauamt abgegeben habe, sowie Nachforderung von 1-2 Sachen, dann haben die sich in der Gemeinde irgend ein OK geholt und nach 4 Wochen war der Drops gelutscht.

Nun mit der Garage wieder das gleiche Drama. Soll es beim zuständigen Gemeindebauamt abgeben. Nur Probleme mit den Ansprechpartner*innen. Die verstehen nicht was eine Bauanzeige ist, und wollen immer intern prüfen und machen und behandeln das wie einen Bauantrag :) Mein Hinweis dass es in den Gemeinderatssitzungen schon hunderte Stunden gebraucht hat einen Bebauungsplan aufzustellen, damit Menschen eine Bauanzeige machen können und alles schneller geht, verhallte...
GEstandene 3 Wo später bekam ich eine Eingangsbestätigung, mit dem Hinweis dass die bearbeitende Mitarbeiterin erstmal 3 Wo im Urlaub ist und ich solle mich gedulden.

LOL

Also nach Bauordnung, gelten Fristen. Die sagen 5 Tage nach Eingang ist mir die Vollständigkeit zu bescheinigen und weitere 3 Wo haben die Behörden Zeit Nachforderungen oder Bescheide zu erstellen. Verstreichen diese Fristen, gilt das vorhaben als genehmigt.

Es ist doch nicht mein Versagen wenn die auf der Dorfbehörde den UNterschied zwischen einem Bauantrag und Bauanzeige nicht kennen. Dafür wurden doch mal diese Gesetze gemacht, damit beschleunigtes Bauen möglich ist, wenn man sich daran hält was im Bebauungsplan steht (tue ich).

Ergo ist mein Countdown durch und ich stelle bald die Baubeginnsanzeige für die Garage. Ich weiß aber jetzt schon was passiert....großer Aufschrei.

Wie ist die Meinung der Experten zu dem Thema ?

DAnke
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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