§34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage

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H

haydee

Der 34 ist kein Freifahrtschein, jedoch nicht unflexibel. Unser Haus steht weiter hinten und die Firstrichtung passt ebenfalls nicht.

Unsere Gemeinde kämpft um Zuwachs, will keine Donut-Dörfer, und war lange unter ökologische Flagge jetzt gewechselt zu ihr Kinderlein-Kommet.

Überlegt euch Argumente welche Vorteile für die Gemeinde entstehen.
- zwei Familien
- keine Erschließungskosten
- Baulücke geschlossen
etc

die Idee von Ypg empfinde ich als charmant.

Wie sieht die Umgebung aus?
 
S

Spitfire

Guten Morgen und vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten!

Als erstes ein großes SORRY, dass ich den Ausschnitt so klein gewählt habe. Der Bauamt-Mitarbeiter sagte mir, dass für die Bewertung seiner Meinung nach nur die im Ausschnitt gezeigten Häuser in Betracht gezogen werden. Im Anhang habe ich jetzt 2 größere Ausschnitte angehängt. 1x ein Luftbild und 1x ein Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte.

Noch ein kurzer Hinweis: Für das hintere Haus, sofern ein Teil davon >50m von der Straße entfernt ist, wird eine Feuerwehr-Aufstellfläche (12mx7m).
Danke dafür! Das hatte ich bisher überhaupt nicht auf dem Schirm! Das wäre natürlich sehr blöd...

Ja, gute Idee. Allerdings sagt meine Glaskugel, dass die zukünftigen Hausbesitzer das nicht wollen.
Genau, eine Doppelhaushälfte kommt nicht in Frage.
Im Prinzip geht es darum, dass ich an der Straße gern ein Wohnhaus errichten möchte und die gesamte Fläche mit 2.200 m² viel zu groß ist. Auch im Bezug auf Grundstückspflege und wiederkehrende Beiträge... Deshalb lote ich zur Zeit eventuelle Möglichkeiten aus, sodass im hinteren Bereich des Grundstücks ein Hammergrundstück entstehen könnte, welches man dann zum Verkauf anbieten kann.

Aus den bisherigen Recherchen und auch den Antworten hier vermute ich, dass ein Wohnhaus in zweiter Reihe nicht genehmigt wird und falls doch, mit sehr viel Aufwand (kostenmäßig und organisatorisch) verbunden sein wird.

Die Garage außerhalb des Baufenster zu positionieren wäre noch eine Alternative, mit welcher ich eventuell noch auskommen könnte.
@Escroda kannst du die Aussage "bei derzeitigen Situation nein" näher erläutern?


Der 34 ist kein Freifahrtschein, jedoch nicht unflexibel. Unser Haus steht weiter hinten und die Firstrichtung passt ebenfalls nicht.

Unsere Gemeinde kämpft um Zuwachs, will keine Donut-Dörfer, und war lange unter ökologische Flagge jetzt gewechselt zu ihr Kinderlein-Kommet.

Überlegt euch Argumente welche Vorteile für die Gemeinde entstehen.
- zwei Familien
- keine Erschließungskosten
- Baulücke geschlossen
etc

Genau so habe ich unseren Bürgermeister auch verstanden. Allerdings vermute ich, dass das letzte Wort hier das Bauamt hat, oder?
Die genannten Argumente werde ich bei einem weiteren Telefonat genau so aufführen.
34-baugb-baufenster-und-garage-516925-1.JPG

34-baugb-baufenster-und-garage-516925-2.JPG
 
H

haydee

Wir sind zum Bürgermeister hatten ihn gesagt was wir ungefähr vorhaben, später Plan eingereicht, irgendwann kam die Genehmigung. Ob die Gemeinde da eingegriffen hat keine Ahnung. Sie wollen Zuzug, sie wollen keine leeren Ortskerne, der Schandfleck war weg.
Muss allerdings sagen vor 10 Jahren hätten wir so nie gebaut. Der damalige Bürgermeister und Gemeinderat waren so konservativ. Ja keine Veränderung im Ortsbild.
 
H

HWTIGGER

Schaut mal nach rechts auf dem Lageplan (Flurstücks-Nr. kann man leider nicht lesen, unter dem großen Grundstück), dort gibt es wohl
eine Bebauung in 2.Reihe, mit eigener Zufahrt, wie auch hier geplant. Vielleicht kann man sich darauf beziehen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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