Landwirtschaftsfläche zu Bauland umwandeln

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E

Escroda

Umwandlung eines Grundstücks von Landwirtschaftsfläche zu Bauland.
So wie Du die Situation beschreibst, ist gar keine Umwandlung erforderlich. Hat denn irgendjemand Probleme bezüglich der Bebaubarkeit aufgeworfen?
Das Grundstück schräg gegenüber ist als Bauland ausgewiesen
Wer sagt das? Wo ist das ausgewiesen?
Zur rechten des Grundstücks wird 2 Grundstücke weiter nun ein Bauantrag gestellt für ein Mehrfamilienhaus
Dann brauchst Du ja nur zu warten, bis dieser positiv beschieden ist und schon kann niemand mehr leugnen, dass Dein Grundstück eine Baulücke und damit nach §34 Baugesetzbuch bebaubar ist. Oder befindet sich vielleicht ein Bebauungsplan in der Aufstellung?
 
S

Saldier

So wie Du die Situation beschreibst, ist gar keine Umwandlung erforderlich. Hat denn irgendjemand Probleme bezüglich der Bebaubarkeit aufgeworfen?

Wer sagt das? Wo ist das ausgewiesen?

Dann brauchst Du ja nur zu warten, bis dieser positiv beschieden ist und schon kann niemand mehr leugnen, dass Dein Grundstück eine Baulücke und damit nach §34 Baugesetzbuch bebaubar ist. Oder befindet sich vielleicht ein Bebauungsplan in der Aufstellung?
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wir waren bei einem Bauunternehmen und dieser meinte dass es sehr große Probleme gäben könnte, da es sich bei dem Grundstück um kein offizielles Bauland handelt. Die Information über das Grundstück quer gegenüber habe ich von den Nachbarn mit denen ich regelmäßig kommuniziere, um zu erfahren wie ihr Stand ist. Einen Bebauungsplan gibt es leider nicht aber vielen Dank für den Hinweis mit der Baulücke
 
J

JoachimG.

Wir hatten genau den gleich Fall. Allerdings hatten da nicht wir Probleme mit dem Eintrag im Grundbuch, sondern eine finanzierende Bank (nicht unsere).

Ergebnis nach zahlreichen Telefonaten:
- der Eintrag im Grundbuch spiegelt nur die tatsächliche Nutzung wieder (relevant für Grundsteuer A oder B, sowie Statistiken)
- der Eintrag hat keinen Einfluss auf die Bebauung, Aussage Vermessungsamt (Zuständig für die Führung des Kataster, was ins Grundbuch übertragen wird): Fläche im Innenbereich, wird nach der Einmessung des Hauses zu „Gebäude und Freifläche“ umgeschrieben.
- entscheiden über die Bebauung trifft das Landratsamt. Grundlagen: Innenbereich, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne usw.

Der Bauunternehmer sagt das, weil mir das vom LRA und Vermessungsamt bestätigt wurde: Viele Bänker haben das bis heute nicht kapiert, dass der Eintrag keinen Einfluss auf die Bebaubarkeit hat. Das LRA hat mir sogar Flächen gezeigt, die im Grundbuch „Gebäude und Freifläche - Baugrund“ sind, aber wo die Bebauung nicht möglich ist, wegen Außenbereich, Landschaftsschutz, Hochwasser etc.

Grundbuch ignorieren. Landratsamt fragen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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