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ᐅ Entwässerung Stellplätze / Kanalanschluss nötig?!


Erstellt am: 23.07.21 17:25

H
HansiW.
23.07.21 17:25
Hallo zusammen,

wir planen eine Hinterlandbebauung im Garten meiner Schwiegereltern.
Nach Terminen mit dem Amt wird bereits die Grundstücksteilung eingeleitet und voraussichtlich im September vollzogen.

Nun ist ein Knackpunkt die (Regen-)Entwässerung.
Anbei eine (natürlich nicht detailgetreu) Zeichnung des Grundstückes

Wir haben hier zwei Optionen:
Option A: Anschluss an den Kanal (rote Quadrate) auf dem Grundstück meiner Schwiegereltern. Grundsätzliches OK von der Stadt erhalten, Leitungsrecht im Grundbuch mit Schwiegereltern abgesprochen, Tiefbauer war die Woche da und hat bereits alles geprüft. Kanal ist Tief genug (2,83m), Kostenvoranschlag liegt vor, ca. 5.000,- EUR, fix und fertig ---- Hier sind wir natürlich begeistert, denn:

Option B: Anschluss an den nächsten Kanal im Süden. Dies würde bedeuten, wir müssten ca. 25-30m Leitungen durchs Grundstück verlegen + ca. 25m durch die Straße. Grobe Schätzung des Tiefbauamtes: ca. 35-45.000,- EUR für die öffentlichen Bereiche + wahrscheinlich noch 3-4.000,- EUR auf dem Grundstück. ---- Kosten utopisch


Da wir nur von Süden eine Zufahrt aufs Grundstück realisieren können liegen die Stellplätze (geplant Carport) sehr weit entfernt und tiefer als das Haus.
Nun erinnerte uns die Stadt bei der Planung mit Option A, dass wir für die Entwässerung der Stell- und Gehwege auf dem Grundstück ebenfalls einen Anschluss an den Kanal benötigen.

Da die Info nur per Mail kam und die Kollegen bereits im Wochenende waren, macht uns diese Aussage natürlich jetzt ordentlich zu schaffen...
Im Internet findet man beim Thema Entwässerung Stellplatz viele Infos für Camper ( ;-) ), aber so richtig schlau bin ich bisher nicht geworden, daher die Frage in die Runde, ob sich jemand hiermit auskennt!?

Meine ersten Recherchen im Bebauungsplan sagen folgendes aus:
"Gm. §9 (1) Nr. 20 Baugesetzbuch: Für die nicht überbauten privaten Grundstücksflächen sind bodenversiegelnde Ausführungen unzulässig. Die befestigten Grundstücksteile - z.B. Stellplätze, Garagenzufahrten, Zuwege - sind z.B. mit Rasengittersteinen, Schotterrasen, Fugenpflaster oder sickerfähigen Pflaster, etc. auszuführen"

===> Liest sich für mich, als wenn wir auf den Kanalanschluss verzichten können, wenn wir z.B. den Carport vergessen und nichtüberdachte Stellplätze in nicht versiegelter, sickerfähiger Ausführung planen (Rasengittersteine oder "Öko-Pflaster" kommen für uns in Frage). Richtig!?

Gleichzeitig gibt es auf der Website des Abwasseramtes ein Dokument, was die Vorteile einer Muldenversickerungsanlage aus Regentonne und Versickerungsmulde für versiegelte Flächen ohne Kanalanschluss anpreist und Tipps zur Planung gibt.

===> Liest sich für mich, als wenn wir mit dieser Option doch einen Carport realisieren können, ohne Kanalanschluss. Richtig!?

Danke sehr für euren Input, eurer Wissen und eure Ratschläge 🙂

Grundriss: Plan Haus links, Elternhaus rechts, 1300 qm Fläche, Zufahrt von öffentlicher Straße.
G
guckuck2
23.07.21 17:37
Das hast du zweimal richtig verstanden.
Die Versickerung per Mulde, Rigole, Sickerschacht etc. muss aber möglich sein (Bodengutachter fragen) und genehmigt werden.
H
HansiW.
23.07.21 18:15
guckuck2 schrieb:

Das hast du zweimal richtig verstanden.
Die Versickerung per Mulde, Rigole, Sickerschacht etc. muss aber möglich sein (Bodengutachter fragen) und genehmigt werden.
Super, danke dir. Hast meinen Blutdruck ordentlich gesenkt ;-)
Bzgl. der Bodenbeschaffenheit hatte ich bereits bzgl einer Sickerungsbox gelesen, wie man schnell selbst eine erste grobe Prüfung vornehmen kann (50x50x50cm Loch buddeln, Kiesschicht rein, Wasser einfüllen, Versickerungszeit messen). Das will ich Sonntag mal machen, um dann entsprechend nächste Woche wieder in den Kontakt mit der Stadt zu gehen :-)
H
HansiW.
28.07.21 13:44
guckuck2 schrieb:

Das hast du zweimal richtig verstanden.
Die Versickerung per Mulde, Rigole, Sickerschacht etc. muss aber möglich sein (Bodengutachter fragen) und genehmigt werden.
Hi guckuck2, Rückantwort vom Bauamt sinngemäß: "ich muss mich selber im Tiefbau-/Entwässerungsamt schlau machen, aber meines Wissens nach, müssen Verkehrsflächen verdichtet und damit versiegelt werden und somit in den Kanal entwässert werden..."
Wir warten jetzt mal ab mit welcher Info er von seinen Kollegen sagen.
Unser Tiefbauer der den Kanal zum Haus legt war auch sehr verwundert über die Aussage
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