ᐅ Nahwärme-Vertrag und Grenzbebauung
Erstellt am: 11.05.21 13:46
Hallo Hausbau Forum,
ich habe noch zwei Fragen an euch:
1. Nahwärme Vertragskonditionen:
Die zweite Option wäre die eine einmalige Strafzahlung in Anspruch zu nehmen. Bei den festgeschriebenen 50€ / qm (ca 160qm beheizte Fläche) wäre das auf > 15 Jahre gesehen wirtschaftlicher als die nutzung der Nahwärme zu den angegeben Konditionen und man ist langfristig von Preiserhöhungen unabhängig
Versteht ihr das auch so?
2. Grenzbebauung
Danke vorab
ich habe noch zwei Fragen an euch:
1. Nahwärme Vertragskonditionen:
- In dem Neubaugebiet gibt es einen Vertraglich vorgeschriebenen "Anschluss- und Benutzungszwang" für die örtliche Nahwärme, allerdings zu wenig ansprechenden Konditionen
- Im Vertrag stehen dazu folgende zusätze:
- ...eine Befreiung kann auf Antrag erteilt werden, wenn ein Gebäude errichtet wird, dass mindestens den Anforderungen eines "KfW-Effizienzhauses 40plus" entspricht. Die Befreiung muss schriftlich beantragt werden.
- Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafzahlung in Höhe von einmalig 50 Euro je Quadratmeter Wohnraum bzw beheizter Nutzfläche festgelegt....
Die zweite Option wäre die eine einmalige Strafzahlung in Anspruch zu nehmen. Bei den festgeschriebenen 50€ / qm (ca 160qm beheizte Fläche) wäre das auf > 15 Jahre gesehen wirtschaftlicher als die nutzung der Nahwärme zu den angegeben Konditionen und man ist langfristig von Preiserhöhungen unabhängig
Versteht ihr das auch so?
2. Grenzbebauung
- In dem Baugebiet ist grenzbebauung komplett zulässig (bedingt durch die Grundstücksgröße). Das Nachbarhaus wird dadurch direkt an unsere Garage angrenzen. Vom Nachbar weiß ich, dass er mit Keller bauen will, ist ja auch OK. Dadurch muss er bei mir auf dem Grundstück aber eine Böschung für die Baugrube machen. Wenn das Fundament für die Garage von mir bis dahin schon steht ist das doch nicht mehr möglich...
- Wie seht ihr das und was gibt es hier für Optionen?
- Eventuell so planen, dass er zumindest den Kellerrohbau und Bodenplatte frühzeit fertig bekommt und unser Garagenfundament erst danach gemacht wird? Sonst sind wir zeitlich ja komplett abhängig.
Danke vorab
Zu 1 verstehe ich das auch so, aber rechne lieber genau, bevor Du Dir da irgendwelche Strafen anlachst. Tendenziell halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass nur Fernwärme teurer wird und Elektrizität nicht.
Zu 2: Wenn Ihr es zeitlich so hinbekommen könnt, dass erst der Keller erstellt und dann ab EG weitergebaut wird, würde ich das so machen. Ansonsten muss Euer Boden abgefangen werden, wenn der Keller erstellt wird, was auch möglich ist aber immer mit Risiken verbunden. Außerdem soll es gerüchteweise nicht von jedem Bauherren so genau genommen werden mit den nötigen Maßnahmen ...
Zu 2: Wenn Ihr es zeitlich so hinbekommen könnt, dass erst der Keller erstellt und dann ab EG weitergebaut wird, würde ich das so machen. Ansonsten muss Euer Boden abgefangen werden, wenn der Keller erstellt wird, was auch möglich ist aber immer mit Risiken verbunden. Außerdem soll es gerüchteweise nicht von jedem Bauherren so genau genommen werden mit den nötigen Maßnahmen ...
Zur nahwärme:
Einmalige anschlusskosten an das nahwärmenetz: 10.000 €
Und die Preise für die nächsten 20J sind so festgeschrieben:
Grundpreis für Instandhaltung und inspektion: 650€ / Jahr
Arbeitspreis: 8,2 ct/kWh
Betriebskosten pro Jahr überschlagen 1.850€ für Heizung und brauchwasser.
(Angenommen 15.000 kwh verbrauch insgesamt)
Kommt mir im Vergleich zu einer luft-wasser Wärmepumpe schon hoch vor.
Einmalige anschlusskosten an das nahwärmenetz: 10.000 €
Und die Preise für die nächsten 20J sind so festgeschrieben:
Grundpreis für Instandhaltung und inspektion: 650€ / Jahr
Arbeitspreis: 8,2 ct/kWh
Betriebskosten pro Jahr überschlagen 1.850€ für Heizung und brauchwasser.
(Angenommen 15.000 kwh verbrauch insgesamt)
Kommt mir im Vergleich zu einer luft-wasser Wärmepumpe schon hoch vor.
Crixton schrieb:
In dem Baugebiet ist grenzbebauung komplett zulässig (bedingt durch die Grundstücksgröße).Auch die Nahwärme-Zwangsbeglückung wird damit zu tun haben, Einzelhausheizungsräume einsparen zu wollen. Vermutlich hat man im Gemeinderat lange darüber nachgedacht, wie man in der Praxis hinkriegt, auf Miniparzellen überhaupt Einfamilienhaus stellen zu können.Zum Thema "Mitkellerer baut neben Ohnekellerer bei faktischem Kettenhaus" kannst Du - bei schwachem Herzen unter ärztlicher Aufsicht - den Thread von @goalkeeper https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ durchlesen ;-)
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