ᐅ Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt
Erstellt am: 07.04.21 20:59
K
KingJulien08.04.21 21:57Wie @rdwlnts den zeitlichen/organisatorischen Ablauf beschreibt ist korrekt und völlig normal bei großen Fertighaus Herstellern.
War bei uns auch so.
War bei uns auch so.
rdwlnts schrieb:
GUs planen normalerweise, soweit ich weiß, den Keller mit.Normalerweise - aber nicht als "Bauseits"-Position.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K
KingJulien08.04.21 22:04Den prinzipiellen Ablauf, nicht die Hinhaltetaktik.
Es glaubt doch wohl hoffentlich keiner hier, das der arme GU schon mit den Hufen scharrt, ihm aber die Hände gebunden sind weil der Bauherr seinen Keller nicht einfach hinstellt.
Und sich gar nicht mehr ans Telefon traut vor lauter Verunsicherung.
Es glaubt doch wohl hoffentlich keiner hier, das der arme GU schon mit den Hufen scharrt, ihm aber die Hände gebunden sind weil der Bauherr seinen Keller nicht einfach hinstellt.
Und sich gar nicht mehr ans Telefon traut vor lauter Verunsicherung.
11ant schrieb:
Normalerweise - aber nicht als "Bauseits"-Position.Ich habe mir das nicht ausgedacht aber GUs bauen so. Das war bei keinem der GUs während der Angebotsphase ein Problem, den Keller selbst zu vergeben. Man wollte nur gute Qualität haben und nicht die letzte Hinterhofkellerklitsche..H
Hausbau081509.04.21 06:49Wenn das alles so mit dem GU besprochen ist, ist ja alles gut. Ich will überhaupt kein Problem konstruieren. Viel Glück.
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