Terrassenüberdachung Doppelhaushälfte / Genehmigung

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S

Sandrasix

Hallo liebe Leute

Wir sind mittlerweile in unsere neu gebauten Doppelhaushälfte eingezogen.
Nun planen wir unseren Garten und Terrasse.
Bei der Terrassenplanung haben wir ein kleines Problem mit der Überdachung.
Wir können den mindestabstand von 3 Meter zu unserem Nachbarn nicht einhalten.
Unsere Hälfte ist gerade mal 7 Meter breit.
Wir werden also nicht um eine Genehmigung rum kommen.
Ich habe jetzt mehrfach gelesen das der Nachbar zustimmen muss.
Das ist bei unserem Nachbarn unvorstellbar.
Wir hatten echt massive Probleme mit ihm.
Muss er echt zustimmen?
Danke im Voraus
 
K1300S

K1300S

Wenn Ihr in einer Doppelhaushälfte wohnt, dann steht selbige doch auch auf der Grundstücksgrenze, was ja die Besonderheit beim DH ist. Sofern also Eure Terrassenüberdachung nicht außerhalb eines (Sonder-)Baufensters liegt, würde mich eine Zustimmungspflicht wundern, aber IANAL.
 
Y

ypg

Wir können den mindestabstand von 3 Meter zu unserem Nachbarn nicht einhalten.
Es soll auch Reihenhäuser mit Terrassenüberdachungen geben ;)
Sofern ihr nicht gg den Bebauungsplan verstößt, sollte die Grenzbebauung erlaubt sein.
Allerdings kann es sein, dass Größe und Tiefe bei Euch im Land grundsätzlich eine Baugenehmigung erfordert.
 
S

Sandrasix

Es soll auch Reihenhäuser mit Terrassenüberdachungen geben ;)
Sofern ihr nicht gg den Bebauungsplan verstößt, sollte die Grenzbebauung erlaubt sein.
Allerdings kann es sein, dass Größe und Tiefe bei Euch im Land grundsätzlich eine Baugenehmigung erfordert.
Stimmt
Eigentlich ganz logisch ☺
Tiefe und Größe passt.
Somit bräuchten wir keine Baugenehmigung.
Ich habe nur gelesen das man 3 Meter zu seinem Nachbarn Platz lassen soll.

frohe Ostern euch
 
M

motorradsilke

Guck in die Bauordnung deines Bundeslandes. Dort steht ganz genau drin, wofür du eine Genehmigung benötigst, und welche Grenzbebauung möglich ist.
 
E

Escroda

Guck in die Bauordnung deines Bundeslandes.
Hey, super Tipp. Schaun wir mal... - Hmm... , 52 Seiten, 79 Paragrafen
OK, Volltextsuche nach Terrasse liefert schnell ein Ergebnis zur Verfahrensfreiheit:
Anhang zu §50, Absatz 1
l) Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche,

Schade, TE hat keine Angaben zur Größe gemacht. Na gut, 7m breit. Dann müsste die Überdachung schon mehr als 4m tief werden, um genehmigungspflichtig zu sein - unwahrscheinlich. Also gehen wir von genehmigungsfrei aus. Aber zulässig?
§5, Absatz 1, Satz 1
Vor den Außenwänden von baulichen Anlagen müssen Abstandsflächen liegen, die von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten sind.

In Verbindung mit Absatz 2
Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen.
also unzulässig.
Aber halt.
Absatz 1, Satz 2:
Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden an Grundstücksgrenzen, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften
1. an die Grenze gebaut werden muss ...

Schade, TE hat keine Aussagen zum Planungsrecht gemacht.
... es sei denn, die vorhandene Bebauung erfordert eine Abstandsfläche, oder
Schade, TE hat keinen Lageplan gezeigt, auf dem man die vorhandene Bebauung sehen könnte
2. an die Grenze gebaut werden darf und öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls an die Grenze gebaut wird.
Schade, TE hat keine Angaben zu Baulasten gemacht.
Und jetzt kommen noch weitere 74 Paragrafen. Welche sind noch relevant?
Und muss der Nachbar zustimmen?
Dort steht ganz genau drin ... welche Grenzbebauung möglich ist.
Hilfe! Wo steht es denn?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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